Die Patient*innenverfügung
Viele Menschen wollen mit einer Patient*innenverfügung auch dann selbstbestimmt über ihr Lebensende bestimmen können, wenn sie einen entsprechenden Willen krankheitsbedingt selbst nicht mehr äußern können. Die Erstellung einer Patient*innenverfügung bietet die Möglichkeit, die eigenen Wünsche für bestimmte Krankheitsverläufe und Behandlungssituationen konkret zu formulieren und diesen auch für den Fall Geltung zu verschaffen, dass die Wünsche selbst nicht mehr geäußert werden können.
Anhand von Formulierungsbeispielen werden die Anforderungen an eine verbindliche Patient*innenverfügung und ihre Reichweite erläutert. Es wird auch thematisiert, wie man den geäußerten Wünschen insbesondere gegenüber Ärzt*innen Geltung verschaffen kann.
Die Verpflichtung der rechtlichen Betreuer*innen und Vorsorgebevollmächtigten, diese Wünsche durchzusetzen, wird in diesem Zusammenhang ebenfalls dargestellt.
Wollen Sie sich diesen Kurs für Ihren nächsten Besuch merken? Melden Sie sich an oder registrieren Sie sich und legen Sie ihn in Ihre Merkliste.
Termine
21.04.2026
18:00 - 20:00 Uhr
Kirchheide 49, vhs - Nord, Raum B40
Dozent(en)
Deutsches Rotes Kreuz
Dozent*inTeilnehmer*innen dieser Veranstaltung interessierten sich auch für:
- Klima und Konsum - Online (252M10-004)
- Demographische Transformation und Pflege. Herausforderungen und Perspektiven. Online-Vortrag aus der Reihe vhs.wissen-live (252M10-148)
- Klima und Mensch: Eigenanbau und Permakultur - Online (261M10-002)
- Jenseits der Banken und fern vom Staat. Über Geld und Freiheit im Zeitalter der Kryptowährungen. Online-Vortrag aus der Reihe vhs.wissen-live (261M10-125)
- Rechtliche Betreuung (261N14-021)
Status: Freie Plätze
Kursnr.: 261N14-013
Kursart: Vortrag
Beginn: Di., 21.04.2026, 18:00 Uhr
Termine: 1
Kursort: vhs - Nord, Raum B40
Gebühr: 8,00 €