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Anmelde- & Teilnahmebedingungen
RechtlichesAnmelde- & Teilnahmebedingungen

Ihre Anmeldung – ganz einfach

Bevor Sie eine Veranstaltung bei uns buchen, machen Sie sich bitte mit den nachstehenden Informationen vertraut. Sie dienen dazu, unnötige oder gar unerfreuliche Missverständnisse zu vermeiden.

 

Anmeldung

Sie haben Ihren Kurs gefunden? Dann können Sie sich bei uns telefonisch, online oder persönlich anmelden. Ganz wie Sie wünschen! Bei jeder Anmeldung nennen Sie bitte Ihren Namen, Ihre Adresse mit Postleitzahl, Ihre Telefonnummer und weitere Angaben zu Ihrer Person wie das Geburtsdatum. Bitte halten Sie für das Lastschriftverfahren Ihre IBAN-Nummer und BIC bereit.

 

Telefon: 0421 361-12345 Montag bis Freitag von 7 – 18 Uhr.

 

Online:

In den FAQ´s finden Sie Antworten und Tipps – rund um die Uhr.

 

Zur Anmeldung bzw. Registrierung gelangen Sie über das Login Icon (oben rechts auf der Website)

 

Außerdem finden Sie hier auch Ihren Warenkorb (oben rechts auf der Website)

 

Persönlich vor Ort:

Sie können sich auch in einer unserer Geschäftsstellen anmelden. Dies empfiehlt sich, wenn Sie noch einen Ermäßigungsnachweis vorlegen müssen oder per EC-Cash zahlen möchten. Wo die nächste Geschäftsstelle in Ihrer Nähe ist, entnehmen Sie bitte den Standorten (oben rechts auf der Website).

 

Sie haben sich angemeldet. Wie geht es nun weiter?

Einige Tage nach der telefonischen Anmeldung erhalten Sie eine schriftliche Bestätigung, die gleichzeitig als Rechnung gilt. Ferner liegt eine Erklärung (SEPA Basis-Lastschriftmandat) bei, die uns die Abbuchung von Ihrem Konto gemäß den geltenden Bestimmungen zum SEPA-Verfahren erlaubt. Diese Erklärung senden Sie bitte ausgefüllt und unterschrieben an uns zurück oder geben sie in einer unserer Geschäftsstellen ab. Sie können diese auch einscannen und per E-Mail an sepa@vhs-bremen.de schicken oder per Fax unter 0421 496-15822 übermitteln.

Bei Online-Anmeldungen schicken wir Ihnen zwei Mails. Zunächst erhalten Sie eine Bestätigung mit Absender „Bremer Volkshochschule“, in der Sie noch einmal überprüfen können, ob Sie angemeldet sind bzw. wunschgemäß auf einer Warteliste stehen. Bei einer erfolgreichen Anmeldung bekommen sie eine weitere separate E-Mail, in der Sie die Rechnung finden.

Sollten Sie im Anschluss der Online-Anmeldung mal keinerlei E-Mails von uns erhalten, bitten wir Sie, sich umgehend bei uns zu melden, damit wir der Sache auf den Grund gehen und Ihnen den gewünschten Kursplatz noch rechtzeitig sichern können.

Bitte beachten Sie: Online-Erst-Anmeldungen, die am Wochenende oder an Feiertagen eingehen, werden frühestens am nächsten Werktag bearbeitet.

 

Sie sind sich noch nicht sicher? Reservieren Sie sich den Platz!

Wenn Sie sich nicht ganz sicher sind oder Sie uns Ihren Ermäßigungsnachweis noch zukommen lassen müssen, können Sie sich einen Platz in der von Ihnen ausgesuchten Veranstaltung für drei Werktage telefonisch oder persönlich reservieren lassen. Nach Ablauf der Frist wird die Reservierung automatisch gelöscht und Ihr Teilnahmeanspruch erlischt.

 

Warteliste

Sind bei einer Veranstaltung schon alle Plätze vergeben, gibt es immer noch die Warteliste. Frei werdende Plätze werden in der Reihenfolge der Registrierung den Interessierten angeboten. Ein Teilnahmeanspruch oder eine Teilnahmepflicht entstehen dadurch nicht. Wenn Sie sich auf die Warteliste einer Veranstaltung setzen lassen möchten, rufen Sie unsere Mitarbeiter*innen unter 0421 361-12345 an oder registrieren Sie sich entsprechend über unsere Website.

 

Veranstaltungsorte

Bitte achten Sie auf die Angaben bei der Kursbeschreibung. Veranstaltungsorte sind hauptsächlich das Bamberger-Haus, das Sprachenzentrum und die Unterrichtsräume der vhs am Bahnhof, der Plantage 13 sowie der Regionalstellen in Nord, Ost, Süd und West. Ateliers, Bürger- und Kulturhäuser sowie die Räume von Kooperationspartnern u. a. dienen in den einzelnen Stadtteilen als weitere Veranstaltungsorte.

 

Veranstaltungsformate

Die Bremer Volkshochschule hält für Sie ein breitgefächertes Angebot bereit. Die vielfältigen Themen vermitteln Ihnen unsere Dozent*innen in unterschiedlichen Veranstaltungsformaten: Kurse, Online-Veranstaltungen, Wochenendseminare, Lehrgänge, Vorträge, Exkursionen, Einzelveranstaltungen (z. B. Tagesseminare), Wochenseminare und Bildungszeiten.

Bildungszeit (BZ)

Bildungszeit dient der politischen, beruflichen und allgemeinen Weiterbildung (§ 1 Abs. 1 BremBZG)*. Die Bremer Volkshochschule bietet zahlreiche Veranstaltungen an, die nach dem Bremischen Bildungszeitgesetz als Bildungszeiten anerkannt sind. Arbeitnehmer*innen mit einem Arbeitsplatz im Lande Bremen haben Anspruch auf 10 Arbeitstage Bildungszeit (arbeiten Sie mehr oder weniger als 5 Tage in der Woche, so erhöht oder verringert sich Ihr Anspruch entsprechend.) in einem Zeitraum von zwei Jahren. Der Zweijahreszeitraum richtet sich nach dem Beginn der Betriebszugehörigkeit. Fragen Sie hierzu Ihre Personalabteilung. Während der Teilnahme an einer BZ wird vom Arbeitgeber das Arbeitsentgelt weitergezahlt. Grundsätzlich können an Bildungszeiten aber alle Interessierten teilnehmen, eine Erwerbstätigkeit ist dafür nicht notwendig.

Bremer Bildungszeitveranstaltungen dauern in der Regel fünf aufeinanderfolgende Seminartage mit mindestens 30 Unterrichtsstunden. Um flexibler auf den Bedarf an Weiterbildung zu reagieren und dabei gleichzeitig betriebliche Belange besser berücksichtigen zu können, sind aber auch Bildungszeiten mit weniger als 5 Tagen möglich. Der Anspruch, bis zu zehn Tage Bildungszeit in zwei Jahren zu nehmen, bleibt davon unberührt.

Eine Bildungszeit kann vom Arbeitgeber abgelehnt werden, wenn zwingende betriebliche Belange oder Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer*innen entgegenstehen, die unter sozialen Gesichtspunkten den Vorrang verdienen. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, den*r Arbeitnehmer*innen so frühzeitig wie möglich mitzuteilen, ob Bildungszeit gewährt wird (§ 7 Abs. 2 BremBZG). Nutzen Sie Ihr Recht auf Bildungszeit. Wenn es Probleme gibt, den Bildungszeitanspruch wahrzunehmen, wenden Sie sich an die Rechtsberatung der Arbeitnehmerkammer (Tel. 36 30 129).

Die Bremer Volkshochschule bietet auch Bildungszeiten an, die für Arbeitnehmer*innen aus anderen Bundesländern (z.B. Niedersachsen) anerkannt sind. Bitte fragen Sie bei dem/ der zuständigen Programmbereich/ Geschäftsstelle speziell nach der Bildungszeit, für die Sie sich interessieren.

Die Kosten für eine Bildungszeit sind von den Arbeitnehmer*innen selbst zu zahlen. Die Kosten sind auch bei Rücktritt, z.B. aufgrund nachgewiesener Arbeitsunfähigkeit, zu bezahlen. Lesen Sie hierzu auch unsere Rücktrittsbedingungen. Weitere Informationen zur Bildungszeit in Bremen finden Sie unter: www.bildungszeit.bremen.de

* Nach diesem Gesetz haben bremische Beamt*innen und Richter*innen keinen Anspruch. Teilnehmen können sie aber auch, da es entsprechende Gleichstellungsregelungen gibt.

Gesetzliche Grundlagen:

Bremisches Bildungszeitgesetz vom 18. Dezember 1974, zuletzt geändert durch Gesetz vom 26. September 2017. Verordnung über die Anerkennung von Bildungsveranstaltungen nach dem Bremischen Bildungszeitgesetz vom 17. Oktober 2017.

 

Kursbeginn

Viele Kurse beginnen bereits in den ersten Wochen nach Semesterbeginn. Bitte beachten Sie, dass auch während des gesamten Semesters ständig Veranstaltungen neu starten. Für diese können Sie sich selbstverständlich noch nach Semesterbeginn anmelden. Dies gilt auch für Veranstaltungen, die bereits in diesem Programm für kommende Semester angekündigt werden.

 

Laufzeiten

Die Laufzeit Ihres Kurses, hier also der angegebene Schlusstermin, kann sich verschieben, wenn ein ausgefallener Kurstag nachgeholt werden muss oder wenn Sie sich mit Ihrer Kursgruppe auf Abweichungen einigen. Aus diesen Änderungen können keine Regressansprüche gegen die Bremer Volkshochschule abgeleitet werden.

 

Beratung

Wenn Sie unsicher sind, ob ein Kurs der „richtige“ für Sie ist oder wenn Sie sicher sein wollen, dass Sie die notwendigen Voraussetzungen mitbringen, die vereinzelt gefordert sind oder Sie einfach mehr erfahren möchten als aus den zu den Veranstaltungen bereits veröffentlichten Hinweisen, nutzen Sie bitte vor Ihrer Anmeldung die kostenlose Beratung in unseren Programmbereichen und Geschäftsstellen. Namen und Telefonnummern der dafür verantwortlichen Mitarbeiter*innen finden Sie auf der Seite „Ihr vhs-Team“ dieses Programmhefts.

Für manche Kurse ist grundsätzlich eine Beratung bzw. Einstufung vor Anmeldung erforderlich. Vielfach werden dann Beratung und Anmeldung miteinander verbunden, so etwa für Alphabetisierung, Grundbildung, Deutsch als Fremdsprache, Computer & IT, berufliche Lehrgänge und für zahlreiche Bildungszeiten.

Zusätzlich bieten wir eine freiwillige Fremdsprachenberatung an. Hier können Sie Ihr Sprachniveau testen lassen und ggf. in aktuelle, die Sprachkurse begleitende Lehrbücher schauen.

Genauere Informationen zu den Beratungszeiten, -orten und Telefonnummern finden Sie in den einzelnen Programmbereichen und auf unserer Homepage www.vhs-bremen.de.

 

Gebührenermäßigung oder -erlass

Unter Vorlage entsprechender Nachweise kann die Bremer Volkshochschule auf die für die Veranstaltung festgesetzte Gebühr eine Ermäßigung bis zu 50% gewähren. Kostenbeiträge, wie Kopierkosten, Kosten für Lebensmittel oder ähnliches, sind davon ausgenommen.

 

Ermäßigungssätze

Ihren Anspruch auf Ermäßigung müssen Sie sofort bei der Anmeldung geltend machen. Eine spätere Erstattung von Gebühren ist nicht möglich. Bitte weisen Sie Ihren Ermäßigungsanspruch durch die Vorlage eines gültigen Ausweises oder Leistungsbescheides nach. Eine Ermäßigung wird für folgende Gruppen gewährt. Es können nicht mehrere Ermäßigungsgründe zu einer entsprechend höheren Ermäßigungssumme addiert werden:

  • Empfänger*innen von Arbeitslosengeld I und Wohngeldempfänger*innen erhalten eine Ermäßigung von 35%.
  • Empfänger*innen von Arbeitslosengeld II und Sozialhilfeempfänger*innen erhalten eine Ermäßigung von 50%.
  • Auszubildende, Schüler*innen, Studierende und Teilnehmende an Freiwilligendiensten erhalten eine Ermäßigung von 50%.
  • Menschen mit einer Schwerbehinderung (Grad der Behinderung von wenigstens 50) erhalten eine Ermäßigung von 35%.
  • Rentner*innen mit einem Einkommen unterhalb der vom Statistischen Bundesamt jeweils gültigen festgelegten Armutsgefährdungsschwelle erhalten eine Ermäßigung von 35%.

 

Einzelfallentscheidung

Unabhängig davon können Sie in besonderen wirtschaftlichen Härtefällen einen Einzelantrag auf Gebührenermäßigung stellen. Antragsvordrucke hierfür liegen in allen Geschäftsstellen aus. Im Einzelfall beraten unsere Mitarbeiter*innen Sie hierzu gerne.

 

Keine Ermäßigung

Bitte beachten Sie, dass es bei uns auch Veranstaltungen gibt, für die eine Gebührenermäßigung oder ein Gebührenerlass nicht möglich ist. Diese Veranstaltungen sind als nicht ermäßigungsfähig ausgewiesen. Bei Studienreisen und bei von der Agentur für Arbeit geförderten Maßnahmen können grundsätzlich keine Ermäßigungen gewährt werden.

 

Bildungsgutschein

In einigen berufsqualifizierenden Lehrgängen gibt es die Möglichkeit der Kostenübernahme durch das Jobcenter Bremen und die Agentur für Arbeit. Hinweise finden Sie bei den Lehrgangsankündigungen in unserem Programmheft. Die Kosten von Bildungsmaßnahmen, die beruflich veranlasst sind und objektiv erkennbar der Erwerbstätigkeit dienen, können eventuell von der Steuer abgesetzt werden. Erkundigen Sie sich hierzu bei Ihrer Steuerberatung oder Ihrem zuständigen Finanzamt. Die Nachweise Anmeldebestätigung / Rechnung und eine Teilnahmebestätigung nach Beendigung des Kurses stellt Ihnen die Bremer Volkshochschule aus.

 

Nachweis der Ermäßigungsberechtigung

Wenn Sie eine Ermäßigungsberechtigung nachweisen müssen, weil Sie die reduzierte Teilnahmegebühr in Anspruch nehmen wollen, reservieren Sie sich vorher am besten einen Platz in der von Ihnen gewünschten Veranstaltung (siehe Reservierung und Warteliste). Sie können dann den Nachweis (Ausweis oder Leistungsbescheid in Kopie) postalisch schicken, in einer unserer Geschäftsstellen zu den angegebenen Servicezeiten vorlegen, per Mail an erna@vhs-bremen.de senden oder per Fax unter 0421 496-15822 übermitteln. Die maximale Reservierungsdauer beträgt 3 Werktage. Sollte uns innerhalb dieses Zeitraums kein Ermäßigungsnachweis erreichen, wird die Reservierung automatisch gelöscht und Ihr Teilnahmeanspruch erlischt.

 

Förderung von Präventionskursen der Bremer Volkshochschule durch Krankenkassen

Gefördert werden im Rahmen der freiwilligen Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen Primärpräventionskurse aus den Bereichen Bewegung, Stressbewältigung/Entspannung, Gesunde Ernährung/Vermeidung und Reduktion von Übergewicht, Suchtmittelkonsum (§ 20 SGB V Primäre Prävention und Gesundheitsförderung). Die Qualitätsmerkmale der Bremer Volkshochschule umfassen ein noch breiteres Themenspektrum und eine große Vielfalt an Qualifikationen der Dozent*innen, die weit über das hinausgehen, was der Gesetzgeber für die Förderung von Präventionskursen durch die Krankenkassen zulässt. Die Bremer Volkshochschule bietet darüber hinaus viele Veranstaltungen zu weiteren Themenschwerpunkten an, die nicht unter die Förderfähigkeit fallen. Bitte erkundigen Sie sich vor der Anmeldung bei Ihrer Krankenkasse, ob der Kurs, an dem Sie teilnehmen möchten, gefördert wird. Über die Gebühren-Teilerstattung entscheiden allein die Krankenkassen nach ihren gesetzlichen Vorgaben und finanziellen Möglichkeiten.

 

Bezahlung der Gebühren

Mit der Anmeldung verpflichten Sie sich verbindlich zur Zahlung der ausgewiesenen Gebühr. Bei Kursanmeldungen im Kundencenter der vhs (Bamberger Haus) und in den Regionalstellen können Sie die Gebühren mit EC- Karte und Kreditkarte bezahlen. Diese Zahlungsmethoden sind nur bei persönlicher Anmeldung und nicht bei Online-Anmeldungen möglich. Wenn Sie sich telefonisch oder per Internet anmelden, ist nur das Lastschriftverfahren anzuwenden. Barzahlungen werden nur noch im Bamberger Haus entgegengenommen. In den Regionalstellen sind keine Barzahlungen mehr möglich! Mit Ausnahme vom Lastschriftverfahren sind die Gebühren grundsätzlich umgehend bei der Anmeldung zu entrichten. Die Buchung von Einbürgerungstests und Integrationskursen sind per EC-Cash anzuweisen.

Bitte beachten Sie: In den Standorten vhs am Bahnhof, der Plantage und im Sprachenzentrum können keine Zahlungen entgegengenommen werden. Hier ist einzig das Lastschriftverfahren möglich. Beim Lastschriftverfahren werden die Gebühren für Kurse in der Regel 10 Tage nach Beginn der Veranstaltung eingezogen, für Bildungszeiten und Wochenendseminare vor Ort 10 Tage vor Beginn und bei Veranstaltungen außerhalb Bremens 20 Tage vor Beginn der Veranstaltung. Das genaue Abbuchungsdatum können Sie auch Ihrer Anmeldebestätigung noch einmal entnehmen.

Wichtig: Wenn Sie nach erfolgter Anmeldung doch nicht an der Veranstaltung teilnehmen wollen und nicht rechtzeitig absagen, muss die Bremer Volkshochschule von Ihnen die volle Gebühr verlangen, obwohl Sie gar nicht teilnehmen. Bitte beachten Sie daher im eigenen Interesse unsere Rücktrittsbedingungen!

 

Teilnahmebescheinigungen:

Teilnahmebescheinigungen werden auf Verlangen zum Veranstaltungsende erstellt. Für das Ausstellen zusätzlicher oder nachträglicher Teilnahmebescheinigungen wird eine Gebühr in Höhe von 3 Euro erhoben.

 

Geschenkgutscheine

Gutscheine für Veranstaltungen als besonderes Geschenk können Sie in allen unseren Geschäftsstellen (mit Ausnahmen der vhs am Bahnhof und der Plantage 13) erwerben und auch einlösen. Bitte reservieren Sie sich hierfür in der gewünschten Veranstaltung vorab telefonisch einen Platz (siehe Reservierung und Warteliste) und melden sich dann mit dem Gutschein in einer unserer Geschäftsstellen verbindlich an. Die Gutscheine haben drei Jahre Gültigkeit.

 

Rücktrittsbedingungen

Rücktritte von Veranstaltungen, die innerhalb der jeweilig zutreffenden Frist liegen und noch gebührenfrei sind, können persönlich oder telefonisch vorgenommen werden. Abmeldungen, die außerhalb der Fristen liegen, müssen immer schriftlich erfolgen! Die schriftliche Abmeldung ist stets an eine unserer vhs-Geschäftsstellen zu richten. Es gelten folgende Regelungen: Abmeldungen sind gebührenfrei (sofern nicht eine der unten genannten Fristen berührt wird)

  • innerhalb von zwei Wochen nach Ihrer Anmeldung für einer Bildungszeit,
  • innerhalb von einer Woche nach Ihrer Anmeldung für alle anderen Veranstaltungen. Andere Veranstaltungen sind u.a. Kurse, Einzelveranstaltungen, Wochenendseminare, Exkursionen, Vorträge, Wochenseminare.

Bei späteren Abmeldungen müssen wir eine Bearbeitungsgebühr erheben in Höhe von 20% der ausgewiesenen Gebühren, höchstens jedoch 25 €. Die ausgewiesenen Gebühren werden in voller Höhe fällig, wenn Sie sich zu spät abmelden. Zu spät heißt

  • 10 Tage vor Kursbeginn*,
  • vier Wochen vor Beginn einer auswärtigen Bildungszeit*,
  • zwei Wochen vor Beginn aller anderen Veranstaltungen* (Einzelveranstaltungen, Wochenendseminare, Exkursionen, Vorträge, Wochenseminare und Bildungszeiten im Land Bremen).

(* Für einzelne Veranstaltungen können weitere Bestimmungen gelten, über die wir Sie jeweils bei der Anmeldung bzw. mit der Anmeldebestätigung informieren.) Die Zahlung einer Rücktrittsgebühr wird immer dann fällig, wenn Sie die Teilnahme aus Gründen absagen, die Sie selbst zu vertreten haben. Ausnahmen – z. B. bei Erkrankung – sind nicht möglich. Fernbleiben gilt nicht als Abmeldung; eine Abmeldung bei den Kursleitenden ist ebenfalls nicht möglich. Der Wechsel von Dozent*innen gilt nicht als Abmeldungsgrund.

 

Veranstaltungsabsagen

Fällt Ihre Veranstaltung aus und Sie haben schon bezahlt, so erhalten Sie die volle Gebühr zurück. Eine uns erteilte Einzugsermächtigung im Lastschriftverfahren erlischt dann automatisch. Sofern uns keine Bankverbindung vorliegt, benachrichtigen wir Sie in der Regel schriftlich über die mögliche Auszahlung Ihres Guthabens.

Für bereits begonnene Veranstaltungen, die nach einem oder mehreren Terminen abgesagt werden müssen, erhalten Sie die Gebühr der ausgefallenen Unterrichtsstunden zurück. Bei Ausfall einer einzelnen Unterrichtseinheit, z. B. wegen plötzlicher Erkrankung der Lehrkraft, bemüht sich die Bremer Volkshochschule, Sie rechtzeitig zu benachrichtigen. Der ausgefallene Unterricht wird in der Regel in Absprache mit den Teilnehmer*innen nachgeholt. Über diese Bestimmungen hinausgehende Ansprüche können nicht geltend gemacht werden.

 

Gruppengrößen/Mindestteilnehmer*innenzahl  

Veranstaltungen werden in der Regel dann durchgeführt, wenn sich genügend Interessierte angemeldet haben. Manchmal finden sich aber auch nicht ausreichend Teilnehmer*innen für eine Veranstaltung. Dann benachrichtigen wir Sie über eine Absage frühzeitig vor dem geplanten Beginn (ausgenommen sind hier die Veranstaltungen mit Durchführungsgarantie). Bereits bezahlte Gebühren bekommen Sie dann selbstverständlich zurückerstattet (siehe Abschnitt: Veranstaltungsabsagen). In einigen Fällen kann die Bremer Volkshochschule anbieten, die Veranstaltung auch in einen Kleingruppenkurs umzuwandeln. Dies setzt dann aber das Einverständnis aller Teilnehmer*innen voraus, die damit verbundene erhöhte Kursgebühr zu bezahlen. In manchen Fällen werden Veranstaltungen bereits als Kleingruppen geplant. Diese sind im Programmheft auch so benannt.

 

Sonstige Teilnahmebedingungen

Unsere Veranstaltungen sind offen für alle Erwachsenen und Heranwachsenden. Einzelne Angebote wenden sich jedoch gezielt an bestimmte Gruppen – zum Beispiel Ältere, Frauen, Jugendliche – und bleiben diesen vorbehalten. Darüber hinaus kann die Teilnahme an Veranstaltungen von bestimmten Vorkenntnissen abhängig sein, um Ihren Lernerfolg bestmöglich zu gewährleisten. Bitte lassen Sie sich diesbezüglich von unseren Mitarbeiter*innen beraten.

 

Haftung

Während der Veranstaltungen haftet die Bremer Volkshochschule nicht für Unfälle, Diebstähle und sonstige Beschädigungen oder Verluste von Sachen der Teilnehmer*innen, einschließlich der Minderjährigen. Bei einigen im Programm angebotenen Exkursionen und Studienreisen tritt die Bremer Volkshochschule lediglich als Vermittlerin zwischen den Teilnehmer*innen und den durchführenden Reiseunternehmen auf.

 

Versicherung

Wir empfehlen Ihnen bei allen auswärtigen Veranstaltungen den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung und ggf. den Abschluss einer Reiseunfallversicherung.

 

Sicherheit in unseren Häusern

Wir empfehlen Ihnen sich zu Beginn einer Veranstaltung mit den Flucht- und Rettungsplänen vertraut zu machen, die in jedem Veranstaltungsraum und auf den Fluren jeder Etage für Sie aushängen. Die dort aufgeführten Informationen umfassen unter anderem den Etagengrundriss, ihren aktuellen Standort, das nötige Verhalten im Brandfall und bei Unfällen, die wichtigsten Notfallnummern und den jeweiligen Sammelplatz bei Evakuierungen.

 

Barrierefreiheit vor Ort und im Internet

In der Regel sind die Veranstaltungsräume der Bremer Volkshochschule barrierefrei zugänglich. Bitte informieren Sie sich im Zweifelsfall vorab bei den für die Veranstaltung verantwortlichen Mitarbeiter*innen. Um unseren Webauftritt möglichst allen Menschen verfügbar zu machen, entwickeln wir unsere Website stetig weiter – insbesondere mit Blick auf die Benutzungsfreundlichkeit und Barrierefreiheit. Sollten Sie in unseren Häusern oder auf unserer Website dennoch auf Barrieren stoßen, senden Sie bitte eine E-Mail mit einer Beschreibung, wo genau und welche Barriere Ihnen aufgefallen ist, an: qmb@vhs-bremen.de.

 

Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Teilnehmer*innendaten, beispielsweise des Namens, der Anschrift, E-Mail-Adresse oder Telefonnummer einer Person, erfolgt stets im Einklang mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und in Übereinstimmung mit den für die Bremer Volkshochschule geltenden landesspezifischen Datenschutzbestimmungen. Die Teilnehmer*innen haben das vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber gewährte Recht, jederzeit von der Volkshochschule unentgeltliche Auskunft über die zu ihrer Person gespeicherten personenbezogenen Daten und eine Kopie dieser Auskunft zu erhalten. Darüber hinaus können sie verlangen, dass die sie betreffenden personenbezogenen Daten unverzüglich gelöscht oder berichtigt werden, soweit die weitere Verarbeitung nicht erforderlich ist. Möchten Teilnehmer*innen dieses Lösch- bzw. Berichtigungsrecht in Anspruch nehmen, können sie sich hierzu jederzeit an eine*n Mitarbeiter*in der Bremer Volkshochschule oder schriftlich an die E-Mail-Adresse dsgvo@vhs-bremen.de bzw. die Postanschrift Bremer Volkshochschule, Datenschutz-Management, Faulenstr. 69, 28195 Bremen, wenden.

 

Foto- und Videoaufnahmen für Social Media

Die Bremer Volkshochschule behält sich das Recht vor, öffentliche Veranstaltungen wie Vorträge und Events, die kostenlos und für mehr als 20 Personen ausgelegt sind, mit Foto- oder Videoaufnahmen zu begleiten, um diese im Anschluss für ihre Social Media Kanäle (Facebook und Instagram), die Website der Bremer vhs (www.vhs-bremen.de) und vhs-Publikationen zu verwenden. So kann es passieren, dass Sie eventuell auf Bildern im Publikum zu erkennen sind – Ihr Einverständnis dazu geben Sie mit Ihrem Zutritt zu den Veranstaltungsräumen bzw. Ihrer Anmeldung.

 

Anregungen und Kritik

Wenn Sie einmal nicht zufrieden sind, Anregungen haben oder uns einfach mal loben möchten, können Sie sich an unser Qualitätsmanagement wenden: qmb@vhs-bremen.de. Von dort wird Ihr Anliegen an die richtigen Stellen weitergeleitet, damit wir uns in allen Bereichen kontinuierlich verbessern können.