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E-Rechnung
ServiceE-Rechnung

E-Rechnung

Informationen für Lieferanten und Dienstleister zur Rechnungsstellung an die Bremer Volkshochschule

In Bremen wurden die EU-Vorgaben durch die Verordnung über die elektronische Rechnung (E-Rechnungs-VO) umgesetzt. Sie gilt im Waren- und Dienstleistungsverkehr für Rechnungen aufgrund Verträgen über Lieferungen und Leistungen mit Auftraggebern im Sinne des § 4 Absatz 2 Satz 1 des Gesetzes zur Förderung der elektronischen Verwaltung in Bremen für alle Vertragspartner. Auf Bar- und Sofortzahlungen, bei denen die schuldbefreiende Wirkung mit dem Zahlungsvorgang eintritt, ist diese Verordnung nicht anzuwenden (§ 1 Abs. 3 E-Rechnungs-VO).

Für die Erfassung und Übermittlung der E-Rechnung wird vom Senator für Finanzen Bremen z.B. das Internet-Portal „zErika“ (zentrale E-Rechnungs-, Integrations- und Kommunikationsapplikation) zur Verfügung gestellt. Für die Nutzung der Dienste ist die Registrierung eines Servicekontos bei der Freien Hansestadt Bremen erforderlich (auch über das zErika-Portal möglich).  

Detaillierte Angaben über die verschiedenen Einreichungsmöglichkeiten und weitere Hinweise und Informationen finden Sie unter den folgenden Link:

https://www.e-rechnung.bremen.de

Geben Sie in der E-Rechnung immer die Leitweg-ID der Bremer Volkshochschule an.

Leitweg ID: 04011000-259-59

Adresse: vhs-bremen@zerika.bremen.de