Rechtliche Betreuung
Kann eine Person - etwa aufgrund einer schweren Erkrankung oder eines Unfalls - ihre rechtlichen Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln, stellt sich die Frage, wer sie vertreten kann und in welchem Umfang dies geschehen soll. Ist eine Vertrauensperson mit einer Vorsorgevollmacht bevollmächtigt worden, kann die rechtliche Vertretung grundsätzlich durch diese erfolgen. Die Bestellung eines rechtlichen Betreuers oder einer rechtlichen Betreuerin scheidet in diesem Fall bereits dem Grunde nach aus. Liegt eine Vorsorgevollmacht hingegen nicht vor oder reicht der Umfang einer solchen Vollmacht für zu treffende Veranlassungen nicht aus, wird vom Betreuungsgericht eine rechtliche Betreuung eingerichtet. Diese Konstellation wird mit Fallbeispielen aus der Praxis erläutert. Auch werden die Unterschiede einer Vertretung durch einen rechtlichen Betreuer oder eine rechtliche Betreuerin und einer Vertretung durch eine*n Vorsorgebevollmächtigte*n dargestellt.
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Termine
16.06.2026
18:00 - 20:00 Uhr
Kirchheide 49, vhs - Nord, Raum B40
Dozent(en)
Deutsches Rotes Kreuz
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Status: Freie Plätze
Kursnr.: 261N14-021
Kursart: Vortrag
Beginn: Di., 16.06.2026, 18:00 Uhr
Termine: 1
Kursort: vhs - Nord, Raum B40
Gebühr: 0,00 €