Bremer Wohnzimmer in der Volkshochschule!
Miteinander ins Gespräch kommen – für Zusammenhalt und ein solidarisches Miteinander
Im Rahmen einer Kooperation zwischen der Universität Bremen und der Bremer Volkshochschule laden Prof. Dr. Alisha M.B. Heinemann (Universität Bremen) und Ralf Perplies (Direktor der Bremer Volkshochschule) alle Bremer*innen und Interessierte ins neu gestaltete Erdgeschoss der Bremer Volkshochschule ein.
„Gemeinsam möchten wir einen zivilgesellschaftlichen Begegnungsraum in Bremen schaffen“, so der Wunsch von vhs-Direktor Ralf Perplies. Ausgangspunkt ist die Beobachtung, dass zu wenig Austausch stattfindet, der auch Dissens und Konflikte aushält. Alisha Heinemann möchte daher gemeinsam mit der Bremer vhs Räume schaffen, in denen Gespräche zu gesellschaftlich relevanten Themen auch dann noch stattfinden können, wenn nicht alle einer Meinung sind. Das Bremer Wohnzimmer startet mit kurzen Impulsen von in Bremen verorteten und engagierten Fachexpert*innen. Im Anschluss werden die Besucher*innen in moderierten Kleingruppen miteinander ins Gespräch kommen. Ziel ist es, das gesellschaftliche Miteinander zu fördern und einen Beitrag gegen Vereinzelung und gesellschaftliche Spaltung zu leisten.
Die Kooperationsreihe der Universität Bremen und der Bremer Volkshochschule umfasst folgende Termine:
Alle Menschen sind herzlich eingeladen, das Bremer Wohnzimmer zu besuchen.
Die Veranstaltungen sind kostenlos. Eine Anmeldung ist nicht notwendig.
Ort: Erdgeschoss im Bamberger Haus, Bremer Volkshochschule, Faulenstraße 69, 28195 Bremen.
Rechtliche Betreuung
Kann eine Person - etwa aufgrund einer schweren Erkrankung oder eines Unfalls - ihre rechtlichen Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln, stellt sich die Frage, wer sie vertreten kann und in welchem Umfang dies geschehen soll. Ist eine Vertrauensperson mit einer Vorsorgevollmacht bevollmächtigt worden, kann die rechtliche Vertretung grundsätzlich durch diese erfolgen. Die Bestellung eines rechtlichen Betreuers oder einer rechtlichen Betreuerin scheidet in diesem Fall bereits dem Grunde nach aus. Liegt eine Vorsorgevollmacht hingegen nicht vor oder reicht der Umfang einer solchen Vollmacht für zu treffende Veranlassungen nicht aus, wird vom Betreuungsgericht eine rechtliche Betreuung eingerichtet. Diese Konstellation wird mit Fallbeispielen aus der Praxis erläutert. Auch werden die Unterschiede einer Vertretung durch einen rechtlichen Betreuer oder eine rechtliche Betreuerin und einer Vertretung durch eine*n Vorsorgebevollmächtigte*n dargestellt.
Wollen Sie sich diesen Kurs für Ihren nächsten Besuch merken? Melden Sie sich an oder registrieren Sie sich und legen Sie ihn in Ihre Merkliste.
Termine
04.11.2025
18:00 - 20:00 Uhr
Kirchheide 49, vhs - Nord, Raum B40
Dozent(en)

Deutsches Rotes Kreuz
Dozent*inTeilnehmer*innen dieser Veranstaltung interessierten sich auch für:
Status: Freie Plätze
Kursnr.: 252N14-021
Kursart: Vortrag
Beginn: Di., 04.11.2025, 18:00 Uhr
Termine: 1
Kursort: vhs - Nord, Raum B40
Gebühr: 0,00 €