Bremer Wohnzimmer in der Volkshochschule!
Miteinander ins Gespräch kommen – für Zusammenhalt und ein solidarisches Miteinander
Im Rahmen einer Kooperation zwischen der Universität Bremen und der Bremer Volkshochschule laden Prof. Dr. Alisha M.B. Heinemann (Universität Bremen) und Ralf Perplies (Direktor der Bremer Volkshochschule) alle Bremer*innen und Interessierte ins neu gestaltete Erdgeschoss der Bremer Volkshochschule ein.
„Gemeinsam möchten wir einen zivilgesellschaftlichen Begegnungsraum in Bremen schaffen“, so der Wunsch von vhs-Direktor Ralf Perplies. Ausgangspunkt ist die Beobachtung, dass zu wenig Austausch stattfindet, der auch Dissens und Konflikte aushält. Alisha Heinemann möchte daher gemeinsam mit der Bremer vhs Räume schaffen, in denen Gespräche zu gesellschaftlich relevanten Themen auch dann noch stattfinden können, wenn nicht alle einer Meinung sind. Das Bremer Wohnzimmer startet mit kurzen Impulsen von in Bremen verorteten und engagierten Fachexpert*innen. Im Anschluss werden die Besucher*innen in moderierten Kleingruppen miteinander ins Gespräch kommen. Ziel ist es, das gesellschaftliche Miteinander zu fördern und einen Beitrag gegen Vereinzelung und gesellschaftliche Spaltung zu leisten.
Die Kooperationsreihe der Universität Bremen und der Bremer Volkshochschule umfasst folgende Termine:
Alle Menschen sind herzlich eingeladen, das Bremer Wohnzimmer zu besuchen.
Die Veranstaltungen sind kostenlos. Eine Anmeldung ist nicht notwendig.
Ort: Erdgeschoss im Bamberger Haus, Bremer Volkshochschule, Faulenstraße 69, 28195 Bremen.
Die Vorsorgevollmacht
Neben der Patient*innen- und Betreuungsverfügung ist die Vorsorgevollmacht das wichtigste Instrument der Selbstbestimmung für Lebenssituationen, in denen die eigenen Angelegenheiten nicht mehr selbst geregelt werden können. Anhand von Formulierungsmustern werden die Gestaltungsmöglichkeiten und Formerfordernisse erläutert. Auch stellen wir während des Vortrags dar, welche Vorteile und Risiken bei Ausstellung einer solchen Vollmacht bestehen, wie Risiken begrenzt werden können und welche
Alternativen zur Vorsorgevollmacht bestehen. In diesem Zusammenhang werden insbesondere die Unterschiede der Befugnisse und Pflichten einer rechtlichen Betreuerin oder eines rechtlichen Betreuers zu jenen einer oder eines Vorsorgebevollmächtigten dargestellt. Auch werden Konstellationen dargestellt, in denen es sinnvoll sein kann, eine sogenannte Betreuungsverfügung zu erstellen. In diesem
Kontext erläutern wir ferner, welche Rechtsfolgen sich jeweils bei Nicht- bzw. bei Vorhandensein einer Vorsorgevollmacht ergeben.
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Termine
02.12.2025
18:00 - 20:00 Uhr
Kirchheide 49, vhs - Nord, Raum B40
Dozent(en)

Deutsches Rotes Kreuz
Dozent*inTeilnehmer*innen dieser Veranstaltung interessierten sich auch für:
- Die Patient*innenverfügung (252N14-012)
- Rechtliche Betreuung (252N14-021)
- Tages- & Abend- Make-up (252N84-092)
- Yoga und Meditation (252N85-300)
- Begegnung mit dem inneren Kind (KG) (252M86-042)
- Superhirn - Vokabeln lernen im Sekundentakt - Online (252M62-012)
- Das innere Team (252M86-022)
- Traditionelle Chinesische Medizin (TCM) (252M85-801)
- Fermentation (252M82-573)
- Tischlern für Einsteiger*innen und Fortgeschrittene. (252S79-205)
Status: Freie Plätze
Kursnr.: 252N14-017
Kursart: Vortrag
Beginn: Di., 02.12.2025, 18:00 Uhr
Termine: 1
Kursort: vhs - Nord, Raum B40
Gebühr: 8,00 €