Bremer Wohnzimmer in der Volkshochschule!
Miteinander ins Gespräch kommen – für Zusammenhalt und ein solidarisches Miteinander
Im Rahmen einer Kooperation zwischen der Universität Bremen und der Bremer Volkshochschule laden Prof. Dr. Alisha M.B. Heinemann (Universität Bremen) und Ralf Perplies (Direktor der Bremer Volkshochschule) alle Bremer*innen und Interessierte ins neu gestaltete Erdgeschoss der Bremer Volkshochschule ein.
„Gemeinsam möchten wir einen zivilgesellschaftlichen Begegnungsraum in Bremen schaffen“, so der Wunsch von vhs-Direktor Ralf Perplies. Ausgangspunkt ist die Beobachtung, dass zu wenig Austausch stattfindet, der auch Dissens und Konflikte aushält. Alisha Heinemann möchte daher gemeinsam mit der Bremer vhs Räume schaffen, in denen Gespräche zu gesellschaftlich relevanten Themen auch dann noch stattfinden können, wenn nicht alle einer Meinung sind. Das Bremer Wohnzimmer startet mit kurzen Impulsen von in Bremen verorteten und engagierten Fachexpert*innen. Im Anschluss werden die Besucher*innen in moderierten Kleingruppen miteinander ins Gespräch kommen. Ziel ist es, das gesellschaftliche Miteinander zu fördern und einen Beitrag gegen Vereinzelung und gesellschaftliche Spaltung zu leisten.
Die Kooperationsreihe der Universität Bremen und der Bremer Volkshochschule umfasst folgende Termine:
Alle Menschen sind herzlich eingeladen, das Bremer Wohnzimmer zu besuchen.
Die Veranstaltungen sind kostenlos. Eine Anmeldung ist nicht notwendig.
Ort: Erdgeschoss im Bamberger Haus, Bremer Volkshochschule, Faulenstraße 69, 28195 Bremen.
Rechtliche Betreuung - Informationsveranstaltung
Auch wenn wir uns ungerne mit diesen Situationen beschäftigen müssen wir uns doch fragen: Wer soll für mich entscheiden, wenn ich es selber nicht (mehr) kann? Wenn eine Person etwa aufgrund einer schweren Erkrankung oder eines Unfalls nicht mehr in der Lage ist, rechtliche Angelegenheiten selbst zu regeln, ist zu klären, wer sie in einer solchen Situation rechtlich vertreten und wichtige Angelegenheiten regeln kann. Dazu gehören die Vertretung gegenüber Ärzt*innen, Krankenhaus, Pflegedienst, Pflegeeinrichtung, aber auch Behörden, Krankenkasse, Vermieter*innen, Gläubiger*innen oder einer Bank.
Möglich ist eine solche Vertretung, wenn eine Vorsorgevollmacht erteilt wurde. Bevollmächtigte können damit Veranlassungen in dem Umfang treffen, wie dies in der betreffenden Vorsorgevollmacht vorgesehen ist.
Liegt eine Vorsorgevollmacht nicht vor oder deckt diese nicht alle erforderlichen Bereiche ab, wird vom zuständigen Amtsgericht ein rechtlicher Betreuer*in bestellt. Dieser darf den Betroffenen dann in den vom Gericht angeordneten sogenannten Aufgabenbereichen (z. B. im Rahmen der Vermögens- oder Gesundheitssorge, in Rechts-, Antrags- und Behördenangelegenheiten) vertreten.
In dieser Veranstaltung wird grundlegend über den rechtlichen Rahmen der Einrichtung sowie der Führung einer Betreuung – also für den Fall, dass keine Vorsorgevollmacht vorliegt – informiert und mit Beispielen aus der Praxis erläutert.
Wollen Sie sich diesen Kurs für Ihren nächsten Besuch merken? Melden Sie sich an oder registrieren Sie sich und legen Sie ihn in Ihre Merkliste.
Termine
01.10.2025
16:30 - 18:30 Uhr
Faulenstraße 69, vhs im Bamberger, Raum 307
Dozent(en)

Andres Pfeiffer
Dozent*inTeilnehmer*innen dieser Veranstaltung interessierten sich auch für:
Status: Freie Plätze
Kursnr.: 252M14-020
Kursart: Einzelveranstaltung
Beginn: Mi., 01.10.2025, 16:30 Uhr
Termine: 1
Kursort: vhs im Bamberger, Raum 701
Gebühr: 0,00 €