Fremdsprachen – beraten lassen oder direkt anmelden?
Sie wollen direkt im passenden Sprachkurs einsteigen und haben Fragen zum Programm oder zur richtigen Niveaustufe?
Dann kommen Sie gerne zu unserer Fremdsprachen-Beratung – wir helfen Ihnen weiter!
-
Faulenstraße 69
28195 Bremen - Raum 424 - 0421 361-18401
Öffnungszeiten:
Vom 14.08. bis 18.09.2025
Montag bis Mittwoch: 09:30 bis 14:30 Uhr
Donnerstag: 09:30 bis 17:30 Uhr
Vom 22.09. bis 30.10.2025
Montag: 10:00 - 14:00 Uhr
Mittwoch: 10:00 - 14:00 Uhr
Donnerstag: 13:30 – 17:30 Uhr
Vom 03.11. bis 15.12.2025
Montag: 10:00 - 14:00 Uhr
Donnerstag: 13:30 – 17:30 Uhr
Während der Bremer Schulferien ist die Beratung geschlossen.
Zur einfachen Vergleichbarkeit der Sprachkenntnisse nutzen Volkshochschulen den Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen (GER). Was sich dahinter verbirgt, erfahren Sie hier:
Die Niveauangabe beschreibt das angestrebte Sprachziel einer Kursreihe. So entspricht z. B. die Grundstufe dem Zielniveau A1, die Mittelstufe A2 und die Aufbaustufe B1. In der Regel benötigen Teilnehmende mehrere Semester, um ein solches Zielniveau zu erreichen.
Rechtliche Betreuung - Informationsveranstaltung
Auch wenn wir uns ungerne mit diesen Situationen beschäftigen müssen wir uns doch fragen: Wer soll für mich entscheiden, wenn ich es selber nicht (mehr) kann? Wenn eine Person etwa aufgrund einer schweren Erkrankung oder eines Unfalls nicht mehr in der Lage ist, rechtliche Angelegenheiten selbst zu regeln, ist zu klären, wer sie in einer solchen Situation rechtlich vertreten und wichtige Angelegenheiten regeln kann. Dazu gehören die Vertretung gegenüber Ärzt*innen, Krankenhaus, Pflegedienst, Pflegeeinrichtung, aber auch Behörden, Krankenkasse, Vermieter*innen, Gläubiger*innen oder einer Bank.
Möglich ist eine solche Vertretung, wenn eine Vorsorgevollmacht erteilt wurde. Bevollmächtigte können damit Veranlassungen in dem Umfang treffen, wie dies in der betreffenden Vorsorgevollmacht vorgesehen ist.
Liegt eine Vorsorgevollmacht nicht vor oder deckt diese nicht alle erforderlichen Bereiche ab, wird vom zuständigen Amtsgericht ein rechtlicher Betreuer*in bestellt. Dieser darf den Betroffenen dann in den vom Gericht angeordneten sogenannten Aufgabenbereichen (z. B. im Rahmen der Vermögens- oder Gesundheitssorge, in Rechts-, Antrags- und Behördenangelegenheiten) vertreten.
In dieser Veranstaltung wird grundlegend über den rechtlichen Rahmen der Einrichtung sowie der Führung einer Betreuung – also für den Fall, dass keine Vorsorgevollmacht vorliegt – informiert und mit Beispielen aus der Praxis erläutert.
Wollen Sie sich diesen Kurs für Ihren nächsten Besuch merken? Melden Sie sich an oder registrieren Sie sich und legen Sie ihn in Ihre Merkliste.
Termine
18.02.2026
16:30 - 18:30 Uhr
Faulenstraße 69, vhs im Bamberger, Raum 307
Dozent(en)
Andres Pfeiffer
Dozent*inTeilnehmer*innen dieser Veranstaltung interessierten sich auch für:
Status: Freie Plätze
Kursnr.: 261M14-020
Kursart: Einzelveranstaltung
Beginn: Mi., 18.02.2026, 16:30 Uhr
Termine: 1
Kursort: vhs im Bamberger, Raum 307
Gebühr: 0,00 €