Bremer Wohnzimmer in der Volkshochschule!
Miteinander ins Gespräch kommen – für Zusammenhalt und ein solidarisches Miteinander
Im Rahmen einer Kooperation zwischen der Universität Bremen und der Bremer Volkshochschule laden Prof. Dr. Alisha M.B. Heinemann (Universität Bremen) und Ralf Perplies (Direktor der Bremer Volkshochschule) alle Bremer*innen und Interessierte ins neu gestaltete Erdgeschoss der Bremer Volkshochschule ein.
„Gemeinsam möchten wir einen zivilgesellschaftlichen Begegnungsraum in Bremen schaffen“, so der Wunsch von vhs-Direktor Ralf Perplies. Ausgangspunkt ist die Beobachtung, dass zu wenig Austausch stattfindet, der auch Dissens und Konflikte aushält. Alisha Heinemann möchte daher gemeinsam mit der Bremer vhs Räume schaffen, in denen Gespräche zu gesellschaftlich relevanten Themen auch dann noch stattfinden können, wenn nicht alle einer Meinung sind. Das Bremer Wohnzimmer startet mit kurzen Impulsen von in Bremen verorteten und engagierten Fachexpert*innen. Im Anschluss werden die Besucher*innen in moderierten Kleingruppen miteinander ins Gespräch kommen. Ziel ist es, das gesellschaftliche Miteinander zu fördern und einen Beitrag gegen Vereinzelung und gesellschaftliche Spaltung zu leisten.
Die Kooperationsreihe der Universität Bremen und der Bremer Volkshochschule umfasst folgende Termine:
Alle Menschen sind herzlich eingeladen, das Bremer Wohnzimmer zu besuchen.
Die Veranstaltungen sind kostenlos. Eine Anmeldung ist nicht notwendig.
Ort: Erdgeschoss im Bamberger Haus, Bremer Volkshochschule, Faulenstraße 69, 28195 Bremen.
Die Patient*innenverfügung
Viele Menschen wollen mit einer Patient*innenverfügung auch dann selbstbestimmt über ihr Lebensende bestimmen können, wenn sie einen entsprechenden Willen krankheitsbedingt selbst nicht mehr äußern können. Die Erstellung einer Patient*innenverfügung bietet die Möglichkeit, die eigenen Wünsche für bestimmte Krankheitsverläufe und Behandlungssituationen konkret zu formulieren und diesen auch für den Fall Geltung zu verschaffen, dass die Wünsche selbst nicht mehr geäußert werden können.
Anhand von Formulierungsbeispielen werden die Anforderungen an eine verbindliche Patient*innenverfügung und ihre Reichweite erläutert. Es wird auch thematisiert, wie man den geäußerten Wünschen insbesondere gegenüber Ärzt*innen Geltung verschaffen kann.
Die Verpflichtung der rechtlichen Betreuer*innen und Vorsorgebevollmächtigten, diese Wünsche durchzusetzen, wird in diesem Zusammenhang ebenfalls dargestellt.
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Termine
20.11.2025
18:00 - 20:00 Uhr
Kirchheide 49, vhs - Nord, Raum B40
Dozent(en)

Deutsches Rotes Kreuz
Dozent*inTeilnehmer*innen dieser Veranstaltung interessierten sich auch für:
Status: Freie Plätze
Kursnr.: 252N14-012
Kursart: Vortrag
Beginn: Do., 20.11.2025, 18:00 Uhr
Termine: 1
Kursort: vhs - Nord, Raum B40
Gebühr: 8,00 €