Alltagskompetenzen – stark für Leben, Beruf und Gesellschaft
Digitale Anwendungen, schwierige Gespräche in der Familie, Fragen zur Altersvorsorge oder zur Einkommenssteuer – im Alltag begegnen uns täglich Herausforderungen, die unsere Kompetenzen auf die Probe stellen. Gut, wenn man weiß, was zu tun ist. Alltagskompetenzen helfen uns, klarzukommen, mitzumachen, mitzuhalten. Sie machen stark – im Beruf, im Privaten, in der Gesellschaft.
Wer versteht, wie Dinge funktionieren – ob Finanzen, Versicherungen, handwerkliche Kniffe oder demokratische Abläufe – gewinnt Sicherheit und Freiheit. Alltagskompetenzen sind Selbstbefähigung pur: Sie geben Vertrauen in das eigene Handeln und schaffen Optimismus, auch wenn die Welt kompliziert erscheint.
Alltagskompetenzen bilden zudem das Fundament einer funktionierenden Demokratie. Sie ermöglichen, Regeln friedlich auszuhandeln, zu verstehen und einzuhalten, Informationen einzuordnen und auf der Grundlage verlässlicher Daten und Fakten miteinander in den Austausch zu gehen. Erst durch Kompetenzen wie beispielsweise Medienverständnis und Konfliktfähigkeit wird nachvollziehbare und verantwortungsbewusste Kommunikation möglich. So entsteht Zuversicht – im eigenen Leben und im Miteinander.
Die Bremer Volkshochschule unterstützt den Kompetenzerwerb mit vielen unterschiedlichen Kursen und Veranstaltungen, die in diesem Programmheft mit einem eigenen Signet gekennzeichnet sind. Sie laden dazu ein, Neues zu lernen, Fähigkeiten zu stärken und Alltagswissen zu teilen – für ein gelingendes, solidarisches und selbstbewusstes Zusammenleben.
Die Patient*innenverfügung
Viele Menschen wollen mit einer Patient*innenverfügung auch dann selbstbestimmt über ihr Lebensende bestimmen können, wenn sie einen entsprechenden Willen krankheitsbedingt selbst nicht mehr äußern können. Die Erstellung einer Patient*innenverfügung bietet die Möglichkeit, die eigenen Wünsche für bestimmte Krankheitsverläufe und Behandlungssituationen konkret zu formulieren und diesen auch für den Fall Geltung zu verschaffen, dass die Wünsche selbst nicht mehr geäußert werden können.
Anhand von Formulierungsbeispielen werden die Anforderungen an eine verbindliche Patient*innenverfügung und ihre Reichweite erläutert. Es wird auch thematisiert, wie man den geäußerten Wünschen insbesondere gegenüber Ärzt*innen Geltung verschaffen kann.
Die Verpflichtung der rechtlichen Betreuer*innen und Vorsorgebevollmächtigten, diese Wünsche durchzusetzen, wird in diesem Zusammenhang ebenfalls dargestellt.
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Termine
21.04.2026
18:00 - 20:00 Uhr
Kirchheide 49, vhs - Nord, Raum B40
Dozent(en)
Deutsches Rotes Kreuz
Dozent*inTeilnehmer*innen dieser Veranstaltung interessierten sich auch für:
Status: Freie Plätze
Kursnr.: 261N14-013
Kursart: Vortrag
Beginn: Di., 21.04.2026, 18:00 Uhr
Termine: 1
Kursort: vhs - Nord, Raum B40
Gebühr: 8,00 €
