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Zertifikat telc Deutsch B2
Zertifikat telc Deutsch B2

Zertifikat Deutsch/telc Deutsch B2

Mit dieser Prüfung können Sie gute mündliche und schriftliche Sprachkenntnisse in den wichtigsten Bereichen des täglichen Lebens nachweisen. Sie brauchen das Zertifikat zum Beispiel für die Bewerbung um einen Arbeitsplatz oder für die Einbürgerung.

Bitte bringen Sie zur Prüfung Ihre eigenen Stifte mit:

Für die telc A2-B1, B1 und B2 Prüfung brauchen Sie einen Bleistift, Radiergummi, evtl. Spitzer. Das Handy geben Sie während der Prüfung ab. Wenn Sie das nicht wollen, lassen Sie bitte Ihr Handy zu Hause. Bringen Sie einen gültigen Ausweis mit Foto (Aufenthaltstitel, Pass) mit.

Mit der Anmeldung bestätigen Sie, dass Sie unsere gesonderten Rücktrittsbedingungen für Prüfungen zur Kenntnis genommen haben:

  • Bis vier Wochen vor der Prüfung fällt bei einer Abmeldung eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 30,00 EUR an.
  • Vier Wochen vor der Prüfung ist eine Abmeldung nicht mehr möglich. Es wird die volle Prüfungsgebühr fällig.
  • Wenn Teilnehmende am Prüfungstag erkrankt sind, kann bis kommenden Montag um 11:00 Uhr ein Attest eingereicht werden. Eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 30,00 EUR wird berechnet.

Die VHS Bremen führt die Prüfungen im Auftrag der telc gGmbH durch. Die Prüfungsordnung finden Sie unter www.telc.net, S. 13 – 16 der AGB. Mit der Anmeldung zur Prüfung bestätigen Sie, dass Sie diese zur Kenntnis genommen haben und verpflichten sich, sie zu jedem Zeitpunkt der Prüfung einzuhalten. Mit der Anmeldung geben Sie Ihr Einverständnis zur Weitergabe Ihrer für die Prüfungsdurchführung und –auswertung notwendigen Daten an die Bewertenden und die telc gGmbH.

Mit der Anmeldung zur Prüfung bestätigen Sie, dass Sie die

Prüfungsregularien

zur Kenntnis genommen haben.

Anmeldung per E-Mail unter: daf.test@vhs-bremen.de

Keine Beratung und Anmeldung in den Schulferien

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Kursdetails

Dem Täter auf der Spur – Bewertung von Zeugenaussagen vor Gericht

Zur Aufklärung von Straftaten bedienen sich die Gerichte vor allem der Zeuginnen und Zeugen, die eine vermeintliche Straftat erlebt bzw. beobachtet haben. Studien belegen allerdings, dass die Erinnerungen von Zeugen mit erheblichen Unsicherheiten behaftet sind. Das wird besonders dann problematisch, wenn bei sogenannten „Aussage-gegen-Aussage“-Konstellationen lediglich ein einziger Belastungszeuge zur Verfügung steht. Das ist zum Beispiel häufig bei Sexualstraftaten der Fall. In solchen Verfahren beauftragt die Justiz vorwiegend bei kindlichen und jugendlichen Zeugen Aussagepsychologen, um sich zur Beurteilung der Glaubhaftigkeit der Angaben sachverständig beraten zu lassen. Diese Veranstaltung soll in erster Linie die Grundzüge der aussagepsychologischen Begutachtung, deren Bedeutung sowie die Relevanz der Zeugenaussagen im Strafprozess beleuchten.

Anmeldung erforderlich unter 0421 361 12345

Veranstaltung aus der Reihe "Informationsveranstaltungen für Schöff*nnen in der Justiz"
Der Senator für Justiz u. Verfassung in Bremen bietet in Kooperation mit der Bremer Volkshochschule Veranstaltungen für Schöff*innen an. Das kostenfreie Angebot soll die gewählten Schöff*innen bei der Ausübung dieses wichtigen und vielschichtigen Ehrenamtes unterstützen. Praktiker*innen aus den Bereichen Justiz, Polizei, Justizvollzug, Soziale Dienste der Justiz, Anwaltschaft und freien Trägern geben Einblicke in ihre Arbeit.
Die Teilnahme ist gebührenfrei, eine Anmeldung unter 0421/ 361-12345 erforderlich.

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Termine

Datum
Uhrzeit
Ort
Datum

19.05.2026

Uhrzeit

19:00 - 21:00 Uhr

Ort

Faulenstraße 69, vhs im Bamberger, Raum 103 Saal



Dozent(en)

leider kein Bild von Thorsten Prange

Dr. Thorsten Prange

Dozent*in


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Status: Freie Plätze

Kursnr.: 261M10-292

Kursart: Vortrag

Beginn: Di., 19.05.2026, 19:00 Uhr

Termine: 1

Kursort: vhs im Bamberger, Raum 103 Saal

Gebühr: 0,00 €


Kursort(e):
vhs im Bamberger, Raum 103 Saal
Faulenstraße 69
28195 Bremen