Zertifikat Deutsch/telc Deutsch B1

Mit dieser Prüfung können Sie gute mündliche und schriftliche Sprachkenntnisse in den wichtigsten Bereichen des täglichen Lebens nachweisen. Sie brauchen das Zertifikat zum Beispiel für die Bewerbung um einen Arbeitsplatz oder für die Einbürgerung.
Bitte bringen Sie zur Prüfung Ihre eigenen Stifte mit:
Für die telc A2-B1, B1 und B2 Prüfung brauchen Sie einen Bleistift, Radiergummi, evtl. Spitzer. Das Handy geben Sie während der Prüfung ab. Wenn Sie das nicht wollen, lassen Sie bitte Ihr Handy zu Hause. Bringen Sie einen gültigen Ausweis mit Foto (Aufenthaltstitel, Pass) mit.
Mit der Anmeldung bestätigen Sie, dass Sie unsere gesonderten Rücktrittsbedingungen für Prüfungen zur Kenntnis genommen haben:
- Bis vier Wochen vor der Prüfung fällt bei einer Abmeldung eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 30,00 EUR an.
- Vier Wochen vor der Prüfung ist eine Abmeldung nicht mehr möglich. Es wird die volle Prüfungsgebühr fällig.
- Wenn Teilnehmende am Prüfungstag erkrankt sind, kann bis kommenden Montag um 11:00 Uhr ein Attest eingereicht werden. Eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 30,00 EUR wird berechnet.
Die VHS Bremen führt die Prüfungen im Auftrag der telc gGmbH durch. Die Prüfungsordnung finden Sie unter www.telc.net, S. 13 – 16 der AGB. Mit der Anmeldung zur Prüfung bestätigen Sie, dass Sie diese zur Kenntnis genommen haben und verpflichten sich, sie zu jedem Zeitpunkt der Prüfung einzuhalten. Mit der Anmeldung geben Sie Ihr Einverständnis zur Weitergabe Ihrer für die Prüfungsdurchführung und –auswertung notwendigen Daten an die Bewertenden und die telc gGmbH.
Mit der Anmeldung zur Prüfung bestätigen Sie, dass Sie die
zur Kenntnis genommen haben.
Anmeldung per E-Mail unter: daf.test@vhs-bremen.de
Keine Beratung und Anmeldung in den Schulferien
Rechtliche Betreuung - Informationsveranstaltung
Auch wenn wir uns ungerne mit diesen Situationen beschäftigen müssen wir uns doch fragen: Wer soll für mich entscheiden, wenn ich es selber nicht (mehr) kann? Wenn eine Person etwa aufgrund einer schweren Erkrankung oder eines Unfalls nicht mehr in der Lage ist, rechtliche Angelegenheiten selbst zu regeln, ist zu klären, wer sie in einer solchen Situation rechtlich vertreten und wichtige Angelegenheiten regeln kann. Dazu gehören die Vertretung gegenüber Ärzt*innen, Krankenhaus, Pflegedienst, Pflegeeinrichtung, aber auch Behörden, Krankenkasse, Vermieter*innen, Gläubiger*innen oder einer Bank.
Möglich ist eine solche Vertretung, wenn eine Vorsorgevollmacht erteilt wurde. Bevollmächtigte können damit Veranlassungen in dem Umfang treffen, wie dies in der betreffenden Vorsorgevollmacht vorgesehen ist.
Liegt eine Vorsorgevollmacht nicht vor oder deckt diese nicht alle erforderlichen Bereiche ab, wird vom zuständigen Amtsgericht ein rechtlicher Betreuer*in bestellt. Dieser darf den Betroffenen dann in den vom Gericht angeordneten sogenannten Aufgabenbereichen (z. B. im Rahmen der Vermögens- oder Gesundheitssorge, in Rechts-, Antrags- und Behördenangelegenheiten) vertreten.
In dieser Veranstaltung wird grundlegend über den rechtlichen Rahmen der Einrichtung sowie der Führung einer Betreuung – also für den Fall, dass keine Vorsorgevollmacht vorliegt – informiert und mit Beispielen aus der Praxis erläutert.
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Termine
01.10.2025
16:30 - 18:30 Uhr
Faulenstraße 69, vhs im Bamberger, Raum 307
Dozent(en)

Andres Pfeiffer
Dozent*inTeilnehmer*innen dieser Veranstaltung interessierten sich auch für:
Status: Freie Plätze
Kursnr.: 252M14-020
Kursart: Einzelveranstaltung
Beginn: Mi., 01.10.2025, 16:30 Uhr
Termine: 1
Kursort: vhs im Bamberger, Raum 701
Gebühr: 0,00 €