Zertifikat Deutsch/telc Deutsch B1

Mit dieser Prüfung können Sie gute mündliche und schriftliche Sprachkenntnisse in den wichtigsten Bereichen des täglichen Lebens nachweisen. Sie brauchen das Zertifikat zum Beispiel für die Bewerbung um einen Arbeitsplatz oder für die Einbürgerung.
Bitte bringen Sie zur Prüfung Ihre eigenen Stifte mit:
Für die telc A2-B1, B1 und B2 Prüfung brauchen Sie einen Bleistift, Radiergummi, evtl. Spitzer. Das Handy geben Sie während der Prüfung ab. Wenn Sie das nicht wollen, lassen Sie bitte Ihr Handy zu Hause. Bringen Sie einen gültigen Ausweis mit Foto (Aufenthaltstitel, Pass) mit.
Mit der Anmeldung bestätigen Sie, dass Sie unsere gesonderten Rücktrittsbedingungen für Prüfungen zur Kenntnis genommen haben:
- Bis vier Wochen vor der Prüfung fällt bei einer Abmeldung eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 30,00 EUR an.
- Vier Wochen vor der Prüfung ist eine Abmeldung nicht mehr möglich. Es wird die volle Prüfungsgebühr fällig.
- Wenn Teilnehmende am Prüfungstag erkrankt sind, kann bis kommenden Montag um 11:00 Uhr ein Attest eingereicht werden. Eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 30,00 EUR wird berechnet.
Die VHS Bremen führt die Prüfungen im Auftrag der telc gGmbH durch. Die Prüfungsordnung finden Sie unter www.telc.net, S. 13 – 16 der AGB. Mit der Anmeldung zur Prüfung bestätigen Sie, dass Sie diese zur Kenntnis genommen haben und verpflichten sich, sie zu jedem Zeitpunkt der Prüfung einzuhalten. Mit der Anmeldung geben Sie Ihr Einverständnis zur Weitergabe Ihrer für die Prüfungsdurchführung und –auswertung notwendigen Daten an die Bewertenden und die telc gGmbH.
Mit der Anmeldung zur Prüfung bestätigen Sie, dass Sie die
zur Kenntnis genommen haben.
Anmeldung per E-Mail unter: daf.test@vhs-bremen.de
Keine Beratung und Anmeldung in den Schulferien
Rechtliche Betreuung
Kann eine Person - etwa aufgrund einer schweren Erkrankung oder eines Unfalls - ihre rechtlichen Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln, stellt sich die Frage, wer sie vertreten kann und in welchem Umfang dies geschehen soll. Ist eine Vertrauensperson mit einer Vorsorgevollmacht bevollmächtigt worden, kann die rechtliche Vertretung grundsätzlich durch diese erfolgen. Die Bestellung eines rechtlichen Betreuers oder einer rechtlichen Betreuerin scheidet in diesem Fall bereits dem Grunde nach aus. Liegt eine Vorsorgevollmacht hingegen nicht vor oder reicht der Umfang einer solchen Vollmacht für zu treffende Veranlassungen nicht aus, wird vom Betreuungsgericht eine rechtliche Betreuung eingerichtet. Diese Konstellation wird mit Fallbeispielen aus der Praxis erläutert. Auch werden die Unterschiede einer Vertretung durch einen rechtlichen Betreuer oder eine rechtliche Betreuerin und einer Vertretung durch eine*n Vorsorgebevollmächtigte*n dargestellt.
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Termine
04.11.2025
18:00 - 20:00 Uhr
Kirchheide 49, vhs - Nord, Raum B40
Dozent(en)

Deutsches Rotes Kreuz
Dozent*inTeilnehmer*innen dieser Veranstaltung interessierten sich auch für:
Status: Freie Plätze
Kursnr.: 252N14-021
Kursart: Vortrag
Beginn: Di., 04.11.2025, 18:00 Uhr
Termine: 1
Kursort: vhs - Nord, Raum B40
Gebühr: 0,00 €