Das Ehrenamt der rechtlichen Betreuung - Eine Einführung
Die Veranstaltung richtet sich an Personen, die sich für das Ehrenamt der rechtlichen Betreuung interessieren oder bereits ehrenamtlich eine Betreuung – z. B. für einen Familienangehörigen oder eine andere Person, bspw. einen Freund, einen Nachbarn – führen.
Neben den persönlichen und fachlichen Voraussetzungen als rechtliche/r Betreuer/in, werden insbesondere die rechtlichen Grundlagen für die Einrichtung und das Führen einer rechtlichen Betreuung dargestellt.
Hinsichtlich der rechtlichen Voraussetzungen für die Einrichtung einer rechtlichen Betreuung werden auch die Alternativen und Ausschlussgründe bzgl. der Einrichtung einer rechtlichen Betreuung dargestellt. In diesem Zusammenhang wird insbesondere die Relevanz einer Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung, des Ehegattennotvertretungsrechts und einer Patientenverfügung erläutert.
Im Schwerpunkt wird der Umfang der rechtlichen Betreuung anhand einer Darstellung der einzelnen Aufgabenbereiche (bspw. Vermögenssorge, Gesundheitssorge, Behördenangelegenheiten, Wohnungsangelegenheiten) erläutert und in diesem Zusammenhang insbesondere, welche konkreten Aufgaben von einem ehrenamtlichen Betreuer / einer ehrenamtlichen Betreuerin wahrgenommen werden. Es wird auch dargestellt, was nicht Betreueraufgabe ist, sondern in die Zuständigkeit anderer Akteure (z. B. Nachbarschaftshilfe, ambulanter Pflegedienst, Sozialdienst der Klinik, Pflegeheim usw.) fällt, deren Organisation aber in den Aufgabenbereich der rechtlichen Betreuung fallen kann.
Es wird ferner dargestellt, dass maßgeblich immer die Wünsch der betreuten Person sind und welche Konflikte sich hieraus hinsichtlich – insbesondere gegen den Willen des/der Betreuten zu treffender – Maßnahmen ergeben können.
Anhand von Praxisbeispielen wird für die relevantesten Aufgabenbereich dargestellt, welche Rolle der Betreuer / die Betreuerin einnimmt. Dies soll auch als Gruppenarbeit unter Einbeziehung der Teilnehmer*innen vertieft und sollen so praxistaugliche Handlungsempfehlungen erarbeitet werden.
Ein weiterer Schwerpunkt des Kurses ist die gegenüber dem Betreuungsgericht vorzunehmende Berichterstattung. In diesem Zusammenhang wird konkret die Erstellung des Anfangsberichtes und des Vermögensverzeichnisses behandelt. Weiter wird dargestellt, wie der sog. Jahresbericht, die Schlussmitteilung, die Rechnungs- und Schlussrechnungslegung sowie die Vermögensübersicht zu erstellen sind. Schließlich wird in diesem Kontext dargestellt, welche Anzeige- und Genehmigungspflichten für bestimmte Rechtshandlungen des Betreuers / der Betreuerin gegenüber dem Betreuungsgericht bestehen.
Es werden auch die Unterschiede zwischen beruflicher und ehrenamtlicher Betreuung dargestellt und werden die Besonderheiten für Betreuer*innen eines – ggf. noch im gemeinsamen Haushalt lebenden – Familienangehörigen (sog. befreite Betreuer), erläutert.
Bei Fragen zu den Kursinhalten wenden Sie sich gerne über die Volkshochschule an die Referenten.
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Termine
06.10.2026
09:00 - 14:00 Uhr
Faulenstraße 69, vhs im Bamberger, Raum 701
07.10.2026
09:00 - 14:00 Uhr
Faulenstraße 69, vhs im Bamberger, Raum 701
Dozent(en)
Andres Pfeiffer
Dozent*inStatus: Freie Plätze
Kursnr.: 262M14-031
Kursart: Bildungszeit
Beginn: Di., 06.10.2026, 09:00 Uhr
Termine: 2
Kursort: vhs im Bamberger, Raum 701
Gebühr: 30,00 €
