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50 Jahre Bremer Weiterbildung
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50 Jahre Bremer Weiterbildungs- und Bildungszeitgesetz

Vor 50 Jahren hat die Freie Hansestadt Bremen zwei Gesetze beschlossen, die Meilensteine für die Erwachsenenbildung waren und sind: Das Bremer Weiterbildungsgesetz und das Bremer Bildungsurlaubsgesetz (heute: Bildungszeitgesetz).

Zu diesem Jubiläum haben die nach dem Weiterbildungsgesetz anerkannten Einrichtungen insgesamt 50 Weiterbildungsangebote konzipiert, an denen Sie, liebe Bremerinnen und Bremer, kostenlos teilnehmen können.

Im Zeitraum von September bis November dieses Jahres bieten unterschiedliche Weiterbildungsträger der Stadt Bremen kostenlose Schnupperangebote – Bildungshappen – an. So können Sie unterschiedliche Einrichtungen und verschiedene Orte kennenlernen und sich in den Austausch mit anderen Teilnehmenden begeben und spannende Themen entdecken.

Ob politische oder wissenschaftliche Fragen, kulturelle oder berufliche Themen, Geschichte oder neue Technologien – es ist ein vielfältiges Angebot, das hoffentlich Lust auf mehr macht. Die Bildungshappen der Bremer Volkshochschule finden Sie hier:

Die Bildungshappen der Bremer Volkshochschule finden Sie hier:

 

 

Alle 50 Bildungshappen als PDF Download:

Dateiformat/e: PDF Dateigröße: 5,14 MB Datum: 27.08.2024

Kursdetails

Rechtliche Betreuung - Informationsveranstaltung

Auch wenn wir uns ungerne mit diesen Situationen beschäftigen müssen wir uns doch fragen: Wer soll für mich entscheiden, wenn ich es selber nicht (mehr) kann? Wenn eine Person etwa aufgrund einer schweren Erkrankung oder eines Unfalls nicht mehr in der Lage ist, rechtliche Angelegenheiten selbst zu regeln, ist zu klären, wer sie in einer solchen Situation rechtlich vertreten und wichtige Angelegenheiten regeln kann. Dazu gehören die Vertretung gegenüber Ärzt*innen, Krankenhaus, Pflegedienst, Pflegeeinrichtung, aber auch Behörden, Krankenkasse, Vermieter*innen, Gläubiger*innen oder einer Bank.


Möglich ist eine solche Vertretung, wenn eine Vorsorgevollmacht erteilt wurde. Bevollmächtigte können damit Veranlassungen in dem Umfang treffen, wie dies in der betreffenden Vorsorgevollmacht vorgesehen ist.


Liegt eine Vorsorgevollmacht nicht vor oder deckt diese nicht alle erforderlichen Bereiche ab, wird vom zuständigen Amtsgericht ein rechtlicher Betreuer*in bestellt. Dieser darf den Betroffenen dann in den vom Gericht angeordneten sogenannten Aufgabenbereichen (z. B. im Rahmen der Vermögens- oder Gesundheitssorge, in Rechts-, Antrags- und Behördenangelegenheiten) vertreten.


In dieser Veranstaltung wird grundlegend über den rechtlichen Rahmen der Einrichtung sowie der Führung einer Betreuung – also für den Fall, dass keine Vorsorgevollmacht vorliegt – informiert und mit Beispielen aus der Praxis erläutert.

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Termine

Datum
Uhrzeit
Ort
Datum

01.10.2025

Uhrzeit

16:30 - 18:30 Uhr

Ort

Faulenstraße 69, vhs im Bamberger, Raum 307



Dozent(en)

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Andres Pfeiffer

Dozent*in


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Status: Freie Plätze

Kursnr.: 252M14-020

Kursart: Einzelveranstaltung

Beginn: Mi., 01.10.2025, 16:30 Uhr

Termine: 1

Kursort: vhs im Bamberger, Raum 701

Gebühr: 0,00 €


Kursort(e):
vhs im Bamberger, Raum 307
Faulenstraße 69
28195 Bremen