Bewährungs- und Jugendhilfe im Strafverfahren
Die Wissenschaft hat durch ihre Forschung die Einschätzung gewonnen, dass die strafrechtliche Auffälligkeit junger Menschen zum überwiegenden Teil entwicklungsbedingt und „vorübergehend“ ist. Deshalb steht im Jugendstrafverfahren nicht der Straf-, sondern der Erziehungsgedanke im Vordergrund. Es ist eine gesetzliche Pflichtaufgabe, junge Menschen in ihrer individuellen und sozialen Entwicklung zu fördern und dazu beizutragen, Benachteiligungen zu vermeiden oder abzubauen. Wenn dies der Fall ist, werden diese Hilfen in das Jugendstrafverfahren einbezogen. Das Repertoire der Jugendhilfe kann hier besonders nachhaltige Hilfe bieten, wenn es frühzeitig und konsequent genutzt wird. Diese Veranstaltung soll die Unterschiede der Bewährungs- und Jugendhilfe darstellen und die Arbeit und Möglichkeiten aufzeigen.
Anmeldung erforderlich unter 0421 361 12345
Veranstaltung aus der Reihe "Informationsveranstaltungen für Schöff*innen in der Justiz"Der Senator für Justiz u. Verfassung in Bremen bietet in Kooperation mit der Bremer Volkshochschule Veranstaltungen für Schöff*innen an. Das kostenfreie Angebot soll die gewählten Schöff*innen bei der Ausübung dieses wichtigen und vielschichtigen Ehrenamtes unterstützen. Praktiker*innen aus den Bereichen Justiz, Polizei, Justizvollzug, Soziale Dienste der Justiz, Anwaltschaft und freien Trägern geben Einblicke in ihre Arbeit.
Die Teilnahme ist gebührenfrei, eine Anmeldung unter 0421/ 361-12345 erforderlich.
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Termine
29.09.2026
19:00 - 21:00 Uhr
Faulenstraße 69, vhs im Bamberger, Raum 103 Saal
Dozent(en)
Status: Freie Plätze
Kursnr.: 262M10-293
Kursart: Vortrag
Beginn: Di., 29.09.2026, 19:00 Uhr
Termine: 1
Kursort: vhs im Bamberger, Raum 103 Saal
Gebühr: 0,00 €