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Kursdetails

Bewährungs- und Jugendhilfe im Strafverfahren

Die Wissenschaft hat durch ihre Forschung die Einschätzung gewonnen, dass die strafrechtliche Auffälligkeit junger Menschen zum überwiegenden Teil entwicklungsbedingt und „vorübergehend“ ist. Deshalb steht im Jugendstrafverfahren nicht der Straf-, sondern der Erziehungsgedanke im Vordergrund. Es ist eine gesetzliche Pflichtaufgabe, junge Menschen in ihrer individuellen und sozialen Entwicklung zu fördern und dazu beizutragen, Benachteiligungen zu vermeiden oder abzubauen. Wenn dies der Fall ist, werden diese Hilfen in das Jugendstrafverfahren einbezogen. Das Repertoire der Jugendhilfe kann hier besonders nachhaltige Hilfe bieten, wenn es frühzeitig und konsequent genutzt wird. Diese Veranstaltung soll die Unterschiede der Bewährungs- und Jugendhilfe darstellen und die Arbeit und Möglichkeiten aufzeigen.

Anmeldung erforderlich unter 0421 361 12345

Veranstaltung aus der Reihe "Informationsveranstaltungen für Schöff*innen in der Justiz"
Der Senator für Justiz u. Verfassung in Bremen bietet in Kooperation mit der Bremer Volkshochschule Veranstaltungen für Schöff*innen an. Das kostenfreie Angebot soll die gewählten Schöff*innen bei der Ausübung dieses wichtigen und vielschichtigen Ehrenamtes unterstützen. Praktiker*innen aus den Bereichen Justiz, Polizei, Justizvollzug, Soziale Dienste der Justiz, Anwaltschaft und freien Trägern geben Einblicke in ihre Arbeit.
Die Teilnahme ist gebührenfrei, eine Anmeldung unter 0421/ 361-12345 erforderlich.

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Termine

Datum
Uhrzeit
Ort
Datum

29.09.2026

Uhrzeit

19:00 - 21:00 Uhr

Ort

Faulenstraße 69, vhs im Bamberger, Raum 103 Saal



Dozent(en)

leider kein Bild von Silke Rösing

Silke Rösing

Dozent*in
leider kein Bild von Sabine Lamprecht

Sabine Lamprecht

Dozent*in



Status: Freie Plätze

Kursnr.: 262M10-293

Kursart: Vortrag

Beginn: Di., 29.09.2026, 19:00 Uhr

Termine: 1

Kursort: vhs im Bamberger, Raum 103 Saal

Gebühr: 0,00 €


Kursort(e):
vhs im Bamberger, Raum 103 Saal
Faulenstraße 69
28195 Bremen