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telc A2 - B1
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Mit dieser skalierten Prüfung können Sie gute mündliche und schriftliche Sprachkenntnisse in den wichtigsten Bereichen des täglichen Lebens nachweisen. Sie brauchen das Zertifikat zum Beispiel für die Bewerbung um einen Arbeitsplatz oder für die Einbürgerung. Skalierte Prüfungen bewerten Sprachkenntnisse auf zwei Kompetenzstufen. Daher gibt es in allen Teilen Aufgaben auf beiden GER-Niveaustufen. Teilnehmende erhalten ein Zertifikat entweder über das niedrigere oder das höhere GER-Niveau.

Bitte bringen Sie zur Prüfung Ihre eigenen Stifte mit:

Für die telc A2-B1, B1 und B2 Prüfung brauchen Sie einen Bleistift, Radiergummi, evtl. Spitzer. Das Handy geben Sie während der Prüfung ab. Wenn Sie das nicht wollen, lassen Sie bitte Ihr Handy zu Hause. Bringen Sie einen gültigen Ausweis mit Foto (Aufenthaltstitel, Pass) mit.

  • Bis vier Wochen vor der Prüfung fällt bei einer Abmeldung eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 30,00 EUR an.
  • Vier Wochen vor der Prüfung ist eine Abmeldung nicht mehr möglich. Es wird die volle Prüfungsgebühr fällig.
  • Wenn Teilnehmende am Prüfungstag erkrankt sind, kann bis kommenden Montag um 11:00 Uhr ein Attest eingereicht werden. Eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 30,00 EUR wird berechnet.

Die VHS Bremen führt die Prüfungen im Auftrag der telc gGmbH durch. Die Prüfungsordnung finden Sie unter www.telc.net, S. 13 – 16 der AGB. Mit der Anmeldung zur Prüfung bestätigen Sie, dass Sie diese zur Kenntnis genommen haben und verpflichten sich, sie zu jedem Zeitpunkt der Prüfung einzuhalten. Mit der Anmeldung geben Sie Ihr Einverständnis zur Weitergabe Ihrer für die Prüfungsdurchführung und –auswertung notwendigen Daten an die Bewertenden und die telc gGmbH.

Mit der Anmeldung zur Prüfung bestätigen Sie, dass Sie die

Prüfungsregularien

zur Kenntnis genommen haben.


Anmeldung per E-Mail unter: daf.test@vhs-bremen.de

Keine Beratung und Anmeldung in den Schulferien

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Kursdetails

Das Ehrenamt der rechtlichen Betreuung - Eine Einführung

Die Veranstaltung richtet sich an Personen, die sich für das Ehrenamt der rechtlichen Betreuung interessieren oder bereits ehrenamtlich eine Betreuung – z. B. für einen Familienangehörigen oder eine andere Person, bspw. einen Freund, einen Nachbarn – führen.


Neben den persönlichen und fachlichen Voraussetzungen als rechtliche/r Betreuer/in, werden insbesondere die rechtlichen Grundlagen für die Einrichtung und das Führen einer rechtlichen Betreuung dargestellt.


Hinsichtlich der rechtlichen Voraussetzungen für die Einrichtung einer rechtlichen Betreuung werden auch die Alternativen und Ausschlussgründe bzgl. der Einrichtung einer rechtlichen Betreuung dargestellt. In diesem Zusammenhang wird insbesondere  die Relevanz einer Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung, des Ehegattennotvertretungsrechts und einer Patientenverfügung erläutert.


Im Schwerpunkt wird der Umfang der rechtlichen Betreuung anhand einer Darstellung der einzelnen Aufgabenbereiche (bspw. Vermögenssorge, Gesundheitssorge, Behördenangelegenheiten, Wohnungsangelegenheiten) erläutert und in diesem Zusammenhang insbesondere, welche konkreten Aufgaben von einem ehrenamtlichen Betreuer / einer ehrenamtlichen Betreuerin wahrgenommen werden. Es wird auch dargestellt, was nicht Betreueraufgabe ist, sondern in die Zuständigkeit anderer Akteure (z. B. Nachbarschaftshilfe, ambulanter Pflegedienst, Sozialdienst der Klinik, Pflegeheim usw.) fällt, deren Organisation aber in den Aufgabenbereich der rechtlichen Betreuung fallen kann.


Es wird ferner dargestellt, dass maßgeblich immer die Wünsch der betreuten Person sind und welche Konflikte sich hieraus hinsichtlich – insbesondere gegen den Willen des/der Betreuten zu treffender – Maßnahmen ergeben können.


Anhand von Praxisbeispielen wird für die relevantesten Aufgabenbereich dargestellt, welche Rolle der Betreuer / die Betreuerin einnimmt. Dies soll auch als Gruppenarbeit unter Einbeziehung der Teilnehmer*innen vertieft und sollen so praxistaugliche Handlungsempfehlungen erarbeitet werden.


Ein weiterer Schwerpunkt des Kurses ist die gegenüber dem Betreuungsgericht vorzunehmende Berichterstattung. In diesem Zusammenhang wird konkret die Erstellung des  Anfangsberichtes und des Vermögensverzeichnisses behandelt. Weiter wird dargestellt, wie der sog. Jahresbericht, die Schlussmitteilung, die Rechnungs- und Schlussrechnungslegung sowie die Vermögensübersicht  zu erstellen sind. Schließlich wird in diesem Kontext dargestellt, welche Anzeige- und Genehmigungspflichten für bestimmte Rechtshandlungen des Betreuers / der Betreuerin gegenüber dem Betreuungsgericht bestehen.


Es werden auch die Unterschiede zwischen beruflicher und ehrenamtlicher Betreuung dargestellt und werden die Besonderheiten für Betreuer*innen eines – ggf. noch im gemeinsamen Haushalt lebenden – Familienangehörigen (sog. befreite Betreuer), erläutert.


Bei Fragen zu den Kursinhalten wenden Sie sich gerne über die Volkshochschule an die Referenten.

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Termine

Datum
Uhrzeit
Ort
Datum

08.12.2026

Uhrzeit

09:00 - 14:00 Uhr

Ort

Faulenstraße 69, vhs im Bamberger, Raum 701

Datum

09.12.2026

Uhrzeit

09:00 - 14:00 Uhr

Ort

Faulenstraße 69, vhs im Bamberger, Raum 701



Dozent(en)

leider kein Bild von Andres Pfeiffer

Andres Pfeiffer

Dozent*in


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Status: Freie Plätze

Kursnr.: 262M14-032

Kursart: Bildungszeit

Beginn: Di., 08.12.2026, 09:00 Uhr

Termine: 2

Kursort: vhs im Bamberger, Raum 701

Gebühr: 30,00 €


Kursort(e):
vhs im Bamberger, Raum 701
Faulenstraße 69
28195 Bremen