telc A2 - B1

Mit dieser skalierten Prüfung können Sie gute mündliche und schriftliche Sprachkenntnisse in den wichtigsten Bereichen des täglichen Lebens nachweisen. Sie brauchen das Zertifikat zum Beispiel für die Bewerbung um einen Arbeitsplatz oder für die Einbürgerung. Skalierte Prüfungen bewerten Sprachkenntnisse auf zwei Kompetenzstufen. Daher gibt es in allen Teilen Aufgaben auf beiden GER-Niveaustufen. Teilnehmende erhalten ein Zertifikat entweder über das niedrigere oder das höhere GER-Niveau.
Bitte bringen Sie zur Prüfung Ihre eigenen Stifte mit:
Für die telc A2-B1, B1 und B2 Prüfung brauchen Sie einen Bleistift, Radiergummi, evtl. Spitzer. Das Handy geben Sie während der Prüfung ab. Wenn Sie das nicht wollen, lassen Sie bitte Ihr Handy zu Hause. Bringen Sie einen gültigen Ausweis mit Foto (Aufenthaltstitel, Pass) mit.
- Bis vier Wochen vor der Prüfung fällt bei einer Abmeldung eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 30,00 EUR an.
- Vier Wochen vor der Prüfung ist eine Abmeldung nicht mehr möglich. Es wird die volle Prüfungsgebühr fällig.
- Wenn Teilnehmende am Prüfungstag erkrankt sind, kann bis kommenden Montag um 11:00 Uhr ein Attest eingereicht werden. Eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 30,00 EUR wird berechnet.
Die VHS Bremen führt die Prüfungen im Auftrag der telc gGmbH durch. Die Prüfungsordnung finden Sie unter www.telc.net, S. 13 – 16 der AGB. Mit der Anmeldung zur Prüfung bestätigen Sie, dass Sie diese zur Kenntnis genommen haben und verpflichten sich, sie zu jedem Zeitpunkt der Prüfung einzuhalten. Mit der Anmeldung geben Sie Ihr Einverständnis zur Weitergabe Ihrer für die Prüfungsdurchführung und –auswertung notwendigen Daten an die Bewertenden und die telc gGmbH.
Mit der Anmeldung zur Prüfung bestätigen Sie, dass Sie die
zur Kenntnis genommen haben.
Anmeldung per E-Mail unter: daf.test@vhs-bremen.de
Keine Beratung und Anmeldung in den Schulferien
Bewährungs- und Jugendhilfe im Strafverfahren
Die Wissenschaft hat durch ihre Forschung die Einschätzung gewonnen, dass die strafrechtliche Auffälligkeit junger Menschen zum überwiegenden Teil entwicklungsbedingt und „vorübergehend“ ist. Deshalb steht im Jugendstrafverfahren nicht der Straf-, sondern der Erziehungsgedanke im Vordergrund. Es ist eine gesetzliche Pflichtaufgabe, junge Menschen in ihrer individuellen und sozialen Entwicklung zu fördern und dazu beizutragen, Benachteiligungen zu vermeiden oder abzubauen. Wenn dies der Fall ist, werden diese Hilfen in das Jugendstrafverfahren einbezogen. Das Repertoire der Jugendhilfe kann hier besonders nachhaltige Hilfe bieten, wenn es frühzeitig und konsequent genutzt wird. Diese Veranstaltung soll die Unterschiede der Bewährungs- und Jugendhilfe darstellen und die Arbeit und Möglichkeiten aufzeigen.
Anmeldung erforderlich unter 0421 361 12345
Veranstaltung aus der Reihe "Informationsveranstaltungen für Schöff*innen in der Justiz"Der Senator für Justiz u. Verfassung in Bremen bietet in Kooperation mit der Bremer Volkshochschule Veranstaltungen für Schöff*innen an. Das kostenfreie Angebot soll die gewählten Schöff*innen bei der Ausübung dieses wichtigen und vielschichtigen Ehrenamtes unterstützen. Praktiker*innen aus den Bereichen Justiz, Polizei, Justizvollzug, Soziale Dienste der Justiz, Anwaltschaft und freien Trägern geben Einblicke in ihre Arbeit.
Die Teilnahme ist gebührenfrei, eine Anmeldung unter 0421/ 361-12345 erforderlich.
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Termine
29.09.2026
19:00 - 21:00 Uhr
Faulenstraße 69, vhs im Bamberger, Raum 103 Saal
Dozent(en)
Teilnehmer*innen dieser Veranstaltung interessierten sich auch für:
Status: Freie Plätze
Kursnr.: 262M10-293
Kursart: Vortrag
Beginn: Di., 29.09.2026, 19:00 Uhr
Termine: 1
Kursort: vhs im Bamberger, Raum 103 Saal
Gebühr: 0,00 €