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Zertifikat telc Deutsch B2
Zertifikat telc Deutsch B2

Zertifikat Deutsch/telc Deutsch B2

Mit dieser Prüfung können Sie gute mündliche und schriftliche Sprachkenntnisse in den wichtigsten Bereichen des täglichen Lebens nachweisen. Sie brauchen das Zertifikat zum Beispiel für die Bewerbung um einen Arbeitsplatz oder für die Einbürgerung.

Bitte bringen Sie zur Prüfung Ihre eigenen Stifte mit:

Für die telc A2-B1, B1 und B2 Prüfung brauchen Sie einen Bleistift, Radiergummi, evtl. Spitzer. Das Handy geben Sie während der Prüfung ab. Wenn Sie das nicht wollen, lassen Sie bitte Ihr Handy zu Hause. Bringen Sie einen gültigen Ausweis mit Foto (Aufenthaltstitel, Pass) mit.

Mit der Anmeldung bestätigen Sie, dass Sie unsere gesonderten Rücktrittsbedingungen für Prüfungen zur Kenntnis genommen haben:

  • Bis vier Wochen vor der Prüfung fällt bei einer Abmeldung eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 30,00 EUR an.
  • Vier Wochen vor der Prüfung ist eine Abmeldung nicht mehr möglich. Es wird die volle Prüfungsgebühr fällig.
  • Wenn Teilnehmende am Prüfungstag erkrankt sind, kann bis kommenden Montag um 11:00 Uhr ein Attest eingereicht werden. Eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 30,00 EUR wird berechnet.

Die VHS Bremen führt die Prüfungen im Auftrag der telc gGmbH durch. Die Prüfungsordnung finden Sie unter www.telc.net, S. 13 – 16 der AGB. Mit der Anmeldung zur Prüfung bestätigen Sie, dass Sie diese zur Kenntnis genommen haben und verpflichten sich, sie zu jedem Zeitpunkt der Prüfung einzuhalten. Mit der Anmeldung geben Sie Ihr Einverständnis zur Weitergabe Ihrer für die Prüfungsdurchführung und –auswertung notwendigen Daten an die Bewertenden und die telc gGmbH.

Mit der Anmeldung zur Prüfung bestätigen Sie, dass Sie die

Prüfungsregularien

zur Kenntnis genommen haben.

Anmeldung per E-Mail unter: daf.test@vhs-bremen.de

Keine Beratung und Anmeldung in den Schulferien

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Kursdetails

Die Patient*innenverfügung

Viele Menschen wollen mit einer Patient*innenverfügung auch dann selbstbestimmt über ihr Lebensende bestimmen können, wenn sie einen entsprechenden Willen krankheitsbedingt selbst nicht mehr äußern können. Die Erstellung einer Patient*innenverfügung bietet die Möglichkeit, die eigenen Wünsche für bestimmte Krankheitsverläufe und Behandlungssituationen konkret zu formulieren und diesen auch für den Fall Geltung zu verschaffen, dass die Wünsche selbst nicht mehr geäußert werden können.


Anhand von Formulierungsbeispielen werden die Anforderungen an eine verbindliche Patient*innenverfügung und ihre Reichweite erläutert. Es wird auch thematisiert, wie man den geäußerten Wünschen insbesondere gegenüber Ärzt*innen Geltung verschaffen kann.

Die Verpflichtung der rechtlichen Betreuer*innen und Vorsorgebevollmächtigten, diese Wünsche durchzusetzen, wird  in diesem Zusammenhang ebenfalls dargestellt.

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Termine

Datum
Uhrzeit
Ort
Datum

20.11.2025

Uhrzeit

18:00 - 20:00 Uhr

Ort

Kirchheide 49, vhs - Nord, Raum B40



Dozent(en)

leider kein Bild von  Deutsches Rotes Kreuz

Deutsches Rotes Kreuz

Dozent*in


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Status: Freie Plätze

Kursnr.: 252N14-012

Kursart: Vortrag

Beginn: Do., 20.11.2025, 18:00 Uhr

Termine: 1

Kursort: vhs - Nord, Raum B40

Gebühr: 8,00 €


Kursort(e):
vhs - Nord, Raum B40
Kirchheide 49
28757 Bremen