FIT SEIN UND FIT BLEIBEN
Sie wollen Ihre Gesundheit stärken, Herausforderungen in Beruf und Privatleben leichter meistern und Ihr körperliches und geistiges Wohlbefinden steigern? Dann sind wir die richtige Adresse. Denn: Die VHS macht gesünder, wie eine bundesweite Studie des Universitätskrankenhauses Eppendorf zur Wirksamkeit von Entspannungskursen an Volkshochschulen belegt.
Menschen unterschiedlicher Generationen und mit verschiedenen kulturellen Bezügen erfahren im Austausch miteinander, was ein gesunder Lebensstil wirklich bedeutet. Oder wie man Stress abbaut, sich selbst positiv wahrnimmt und die eigene Kraft spürt. Darüber hinaus bieten wir in Spezialkursen wichtige Anregungen für eine alltagstaugliche, ausgewogene Ernährung.
"Begeisterung ist Dünger für das Gehirn", sagt der renommierte Gehirnforscher Gerald Hüther. Eine Erkenntnis, die auch wir beim Angebot der Gesundheitsbildung an der Bremer Volkshochschule berücksichtigen: Bei uns lernen Sie mit allen Sinnen. Abgestimmt auf die Gruppe und auf Sie persönlich.
Weiter Informationen rund um die Gesundheitsziele der Volkshochschulen erhalten sie in unserer Imagebroschüre.
Rechtliche Betreuung - Informationsveranstaltung
Auch wenn wir uns ungerne mit diesen Situationen beschäftigen müssen wir uns doch fragen: Wer soll für mich entscheiden, wenn ich es selber nicht (mehr) kann? Wenn eine Person etwa aufgrund einer schweren Erkrankung oder eines Unfalls nicht mehr in der Lage ist, rechtliche Angelegenheiten selbst zu regeln, ist zu klären, wer sie in einer solchen Situation rechtlich vertreten und wichtige Angelegenheiten regeln kann. Dazu gehören die Vertretung gegenüber Ärzt*innen, Krankenhaus, Pflegedienst, Pflegeeinrichtung, aber auch Behörden, Krankenkasse, Vermieter*innen, Gläubiger*innen oder einer Bank.
Möglich ist eine solche Vertretung, wenn eine Vorsorgevollmacht erteilt wurde. Bevollmächtigte können damit Veranlassungen in dem Umfang treffen, wie dies in der betreffenden Vorsorgevollmacht vorgesehen ist.
Liegt eine Vorsorgevollmacht nicht vor oder deckt diese nicht alle erforderlichen Bereiche ab, wird vom zuständigen Amtsgericht ein rechtlicher Betreuer*in bestellt. Dieser darf den Betroffenen dann in den vom Gericht angeordneten sogenannten Aufgabenbereichen (z. B. im Rahmen der Vermögens- oder Gesundheitssorge, in Rechts-, Antrags- und Behördenangelegenheiten) vertreten.
In dieser Veranstaltung wird grundlegend über den rechtlichen Rahmen der Einrichtung sowie der Führung einer Betreuung – also für den Fall, dass keine Vorsorgevollmacht vorliegt – informiert und mit Beispielen aus der Praxis erläutert.
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Termine
01.10.2025
16:30 - 18:30 Uhr
Faulenstraße 69, vhs im Bamberger, Raum 307
Dozent(en)

Andres Pfeiffer
Dozent*inTeilnehmer*innen dieser Veranstaltung interessierten sich auch für:
Status: Freie Plätze
Kursnr.: 252M14-020
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Beginn: Mi., 01.10.2025, 16:30 Uhr
Termine: 1
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Gebühr: 0,00 €