Die Verwaltung - die Bestellung und der Verwaltervertrag
Der Verwalter (die Verwaltung) ist eine zentrale "Person" in der Eigentümer*innengemeinschaft. Deshalb müssen auch dessen Rechte und Pflichten ermittelt und eingeschätzt werden. Vieles ist in Verträgen geregelt, die den Eigentümer*innen oft nicht einmal bekannt sind. Viele Eigentümer*innen erwägen auch eine Selbstverwaltung. Die Vor- und Nachteile der Modelle sollen auch erörtert werden.
Weitere Veranstaltungen zum Thema Wohnen, Wohneigentum sowie Haus und Technik finden Sie hier.
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Wer eine Eigentumswohnung erwirbt muss wissen, dass die Entscheidungen in der Gemeinschaft getroffen werden. Welche Rechte und Pflichten bestehen, soll in dieser Vortragsreihe erläutert werden. Aufgrund der umfassenden Änderung des Wohnungseigentumsrechts ist die Veranstaltung auch für erfahrene Wohnungseigentümer*innen geeignet.
In dieser Reihe steht neben der Vermittlung wichtiger Inhalte die konkrete Anwendung im Vordergrund. Teilnehmende können eigene Unterlagen mitbringen, die exemplarisch behandelt und diskutiert werden: Teilungserklärung und Miteigentümerordnung können beim Grundbuchamt besorgt werden. Der Verwaltervertrag kann beim Verwalter eingesehen und kopiert werden. Abrechnungen, Pläne und Versammlungsprotokolle können auch von Vorjahren sein.
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Termine
03.06.2025
18:30 - 20:00 Uhr
Faulenstraße 69, vhs im Bamberger, Raum 303
Dozent(en)

Christian Carstens
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Status: Freie Plätze
Kursnr.: 251M14-086
Kursart: Einzelveranstaltung
Beginn: Di., 03.06.2025, 18:30 Uhr
Termine: 1
Kursort: vhs im Bamberger, Raum 303
Gebühr: 11,00 €