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In der Welt zu Hause

Lasst uns miteinander reden - denn wer sich austauschen kann, ist und bleibt mittendrin. Die zunehmende Internationalisierung und eine verstärkende Zuwanderung erfordern von allen Beteiligten die Beseitigung von Sprachbarrieren und den Aufbau interkultureller Kompetenzen. Als Bildungseinrichtung fördern wir das Zusammenwachsen Europas. Dazu unterstützen wir alle Menschen aus aller Welt, das sprachpolitische Ziel des Europarates "Erlernen der Muttersprache plus zweier weiterer Sprachen" zu erreichen.

 

Fremdsprachen sind zum unverzichtbaren Bestandteil einer erfolgreichen Biographie oder beruflichen Karriere geworden. Zur europaweiten Vergleichbarkeit der Sprachkenntnisse setzen die Volkshochschulen den Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen (GER) ein.

 

Die Niveauangabe definiert das Ziel einer Veranstaltungsreihe. So haben Grundstufen das Ziel "A1", Mittelstufen "A2", Aufbaustufen "B1" etc. Um ein Stufenziel zu erreichen, benötigen Teilnehmende üblicherweise mehrere Semester.

Ihr Sprachschatz ist bei uns in besten Händen!

Um sich gezielt in das passende Kursniveau einstufen zu können und weitere Informationen rund um unser Fremdsprachenprogramm zu erhalten, empfehlen wir Ihnen unsere Fremdsprachen-Beratung .

vhs im Bamberger, Faulenstraße 69 in 28195 Bremen in Raum 424, Telefon 0421 361-18401

Montag – Mittwoch 10:00 – 14:00 Uhr, Donnerstag 14:00 – 18:00 Uhr

 

Beratung für Deutschkurse finden Sie hier

Kursdetails

Strafffälllge Heranwachsende- Anwendung von Jugend- oder Erwachsenenstrafrecht?

Für Entscheidungen in Jugendstrafsachen, also gegen Jugendliche (14 -17 Jährige) und Heranwachsende (18 -20 Jährige) sind die Jugendgerichte zuständig. Für deren Entscheidungen ist das Jugendgerichtsgesetz (JGG) und daneben u.a. das Strafgesetzbuch, sowie für den Verlauf des Verfahrens darüber hinaus die Strafprozessordnung maßgebend. Die Vorschriften des Jugendgerichtsgesetzes orientieren sich vorrangig am Erziehungsgedanken. Jede Entscheidung, vor allem auch die Verurteilung zu einer freiheitsentziehenden Rechtsfolge, muss sich an diesem grundlegenden Prinzip messen lassen. Bei Entscheidungen gegen zur Tatzeit Heranwachsende muss dieser gesetzgeberischen Vorgabe besondere Aufmerksamkeit gelten; es geht kurz gesagt darum, den persönlichen Reifegrad eines Täters zu bestimmen. Auch vor dem Hintergrund immerwährender rechtspolitischer Auseinandersetzungen zu diesem Thema keine leicht zu bewältigende Herausforderung. Die Veranstaltung soll dafür Orientierungshilfe geben

Anmeldung erforderlich unter 0421 361 12345

Veranstaltung aus der Reihe "Informationsveranstaltungen für Schöff*nnen in der Justiz"
Der Senator für Justiz u. Verfassung in Bremen bietet in Kooperation mit der Bremer Volkshochschule Veranstaltungen für Schöff*innen an. Das kostenfreie Angebot soll die gewählten Schöff*innen bei der Ausübung dieses wichtigen und vielschichtigen Ehrenamtes unterstützen. Praktiker*innen aus den Bereichen Justiz, Polizei, Justizvollzug, Soziale Dienste der Justiz, Anwaltschaft und freien Trägern geben Einblicke in ihre Arbeit.
Die Teilnahme ist gebührenfrei, eine Anmeldung unter 0421/ 361-12345 erforderlich.

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Termine

Datum
Uhrzeit
Ort
Datum

06.05.2025

Uhrzeit

19:00 - 21:00 Uhr

Ort

Faulenstraße 69, vhs im Bamberger, Raum 103 Saal



Dozent(en)

leider kein Bild von Dierk Gerl

Dierk Gerl

Dozent*in


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Status: Freie Plätze

Kursnr.: 251M10-292

Kursart: Vortrag

Beginn: Di., 06.05.2025, 19:00 Uhr

Termine: 1

Kursort: vhs im Bamberger, Raum 103 Saal

Gebühr: 0,00 €


Kursort(e):
vhs im Bamberger, Raum 103 Saal
Faulenstraße 69
28195 Bremen