Es geht weiter!
Es ist soweit, die neue FreiKarte wird verschickt! Dafür musst du nichts tun:
Die neue Freikarte wird automatisch an alle Kinder und Jugendlichen mit erstem Wohnsitz im Land Bremen geschickt. Sie muss NICHT beantragt werden. Bitte achte unbedingt drauf, dass dein Nachname am Briefkasten steht! Wir freuen uns auf die nächste Runde mit dir!
Rechtliche Betreuung
Kann eine Person - etwa aufgrund einer schweren Erkrankung oder eines Unfalls - ihre rechtlichen Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln, stellt sich die Frage, wer sie vertreten kann und in welchem Umfang dies geschehen soll. Ist eine Vertrauensperson mit einer Vorsorgevollmacht bevollmächtigt worden, kann die rechtliche Vertretung grundsätzlich durch diese erfolgen. Die Bestellung eines rechtlichen Betreuers oder einer rechtlichen Betreuerin scheidet in diesem Fall bereits dem Grunde nach aus. Liegt eine Vorsorgevollmacht hingegen nicht vor oder reicht der Umfang einer solchen Vollmacht für zu treffende Veranlassungen nicht aus, wird vom Betreuungsgericht eine rechtliche Betreuung eingerichtet. Diese Konstellation wird mit Fallbeispielen aus der Praxis erläutert. Auch werden die Unterschiede einer Vertretung durch einen rechtlichen Betreuer oder eine rechtliche Betreuerin und einer Vertretung durch eine*n Vorsorgebevollmächtigte*n dargestellt.
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Termine
04.11.2025
18:00 - 20:00 Uhr
Kirchheide 49, vhs - Nord, Raum B40
Dozent(en)

Deutsches Rotes Kreuz
Dozent*inTeilnehmer*innen dieser Veranstaltung interessierten sich auch für:
Status: Freie Plätze
Kursnr.: 252N14-021
Kursart: Vortrag
Beginn: Di., 04.11.2025, 18:00 Uhr
Termine: 1
Kursort: vhs - Nord, Raum B40
Gebühr: 0,00 €