Es geht weiter!
Es ist soweit, die neue FreiKarte wird verschickt! Dafür musst du nichts tun:
Die neue Freikarte wird automatisch an alle Kinder und Jugendlichen mit erstem Wohnsitz im Land Bremen geschickt. Sie muss NICHT beantragt werden. Bitte achte unbedingt drauf, dass dein Nachname am Briefkasten steht! Wir freuen uns auf die nächste Runde mit dir!
Die Patient*innenverfügung
Viele Menschen wollen mit einer Patient*innenverfügung auch dann selbstbestimmt über ihr Lebensende bestimmen können, wenn sie einen entsprechenden Willen krankheitsbedingt selbst nicht mehr äußern können. Die Erstellung einer Patient*innenverfügung bietet die Möglichkeit, die eigenen Wünsche für bestimmte Krankheitsverläufe und Behandlungssituationen konkret zu formulieren und diesen auch für den Fall Geltung zu verschaffen, dass die Wünsche selbst nicht mehr geäußert werden können.
Anhand von Formulierungsbeispielen werden die Anforderungen an eine verbindliche Patient*innenverfügung und ihre Reichweite erläutert. Es wird auch thematisiert, wie man den geäußerten Wünschen insbesondere gegenüber Ärzt*innen Geltung verschaffen kann.
Die Verpflichtung der rechtlichen Betreuer*innen und Vorsorgebevollmächtigten, diese Wünsche durchzusetzen, wird in diesem Zusammenhang ebenfalls dargestellt.
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Termine
20.11.2025
18:00 - 20:00 Uhr
Kirchheide 49, vhs - Nord, Raum B40
Dozent(en)

Deutsches Rotes Kreuz
Dozent*inTeilnehmer*innen dieser Veranstaltung interessierten sich auch für:
Status: Freie Plätze
Kursnr.: 252N14-012
Kursart: Vortrag
Beginn: Do., 20.11.2025, 18:00 Uhr
Termine: 1
Kursort: vhs - Nord, Raum B40
Gebühr: 8,00 €