Die Patient*innenverfügung
Viele Menschen wollen mit einer Patient*innenverfügung auch dann selbstbestimmt über ihr Lebensende bestimmen können, wenn sie einen entsprechenden Willen krankheitsbedingt selbst nicht mehr äußern können. Die Erstellung einer Patient*innenverfügung bietet die Möglichkeit, die eigenen Wünsche für bestimmte Krankheitsverläufe und Behandlungssituationen konkret zu formulieren und diesen auch für den Fall Geltung zu verschaffen, dass die Wünsche selbst nicht mehr geäußert werden können.
Anhand von Formulierungsbeispielen werden die Anforderungen an eine verbindliche Patient*innenverfügung und ihre Reichweite erläutert. Es wird auch thematisiert, wie man den geäußerten Wünschen insbesondere gegenüber Ärzt*innen Geltung verschaffen kann.
Die Verpflichtung der rechtlichen Betreuer*innen und Vorsorgebevollmächtigten, diese Wünsche durchzusetzen, wird in diesem Zusammenhang ebenfalls dargestellt.
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Termine
20.11.2025
18:00 - 20:00 Uhr
Kirchheide 49, vhs - Nord, Raum B40
Dozent(en)

Deutsches Rotes Kreuz
Dozent*inStatus: Freie Plätze
Kursnr.: 252N14-012
Kursart: Vortrag
Beginn: Do., 20.11.2025, 18:00 Uhr
Termine: 1
Kursort: vhs - Nord, Raum B40
Gebühr: 8,00 €