Mit diesem Zertifikat können Sie „einfache Sprachkenntnisse“ im Deutschen nachweisen. Sie können in einfachen Sätzen über Ihre Person Auskunft geben, Fragen stellen und beantworten, Bitten äußern und auf Bitten reagieren. Sie können einfache Texte verstehen und schreiben.
Das Zertifikat Start Deutsch A1 dient als Nachweis der Sprachkenntnisse für den Ehegattennachzug. Voraussetzung für die Teilnahme an der Prüfung ist, dass Sie die
des Goethe-Instituts zur Kenntnis genommen haben und anerkennen.
Anmeldung per E-Mail unter: daf.test@vhs-bremen.de
Keine Beratung und Anmeldung in den Schulferien
Mit der Anmeldung bestätigen Sie, dass Sie unsere gesonderten Rücktrittsbedingungen für Prüfungen zur Kenntnis genommen haben:
- Bis vier Wochen vor der Prüfung fällt bei einer Abmeldung eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 30,00 EUR an.
- Vier Wochen vor der Prüfung ist eine Abmeldung nicht mehr möglich. Es wird die volle Prüfungsgebühr fällig.
- Wenn Teilnehmende am Prüfungstag erkrankt sind, kann bis kommenden Montag um 11:00 Uhr ein Attest eingereicht werden. Eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 30,00 EUR wird berechnet.
Strafffälllge Heranwachsende- Anwendung von Jugend- oder Erwachsenenstrafrecht?
Für Entscheidungen in Jugendstrafsachen, also gegen Jugendliche (14 -17 Jährige) und Heranwachsende (18 -20 Jährige) sind die Jugendgerichte zuständig. Für deren Entscheidungen ist das Jugendgerichtsgesetz (JGG) und daneben u.a. das Strafgesetzbuch, sowie für den Verlauf des Verfahrens darüber hinaus die Strafprozessordnung maßgebend. Die Vorschriften des Jugendgerichtsgesetzes orientieren sich vorrangig am Erziehungsgedanken. Jede Entscheidung, vor allem auch die Verurteilung zu einer freiheitsentziehenden Rechtsfolge, muss sich an diesem grundlegenden Prinzip messen lassen. Bei Entscheidungen gegen zur Tatzeit Heranwachsende muss dieser gesetzgeberischen Vorgabe besondere Aufmerksamkeit gelten; es geht kurz gesagt darum, den persönlichen Reifegrad eines Täters zu bestimmen. Auch vor dem Hintergrund immerwährender rechtspolitischer Auseinandersetzungen zu diesem Thema keine leicht zu bewältigende Herausforderung. Die Veranstaltung soll dafür Orientierungshilfe geben
Anmeldung erforderlich unter 0421 361 12345
Veranstaltung aus der Reihe "Informationsveranstaltungen für Schöff*nnen in der Justiz"Der Senator für Justiz u. Verfassung in Bremen bietet in Kooperation mit der Bremer Volkshochschule Veranstaltungen für Schöff*innen an. Das kostenfreie Angebot soll die gewählten Schöff*innen bei der Ausübung dieses wichtigen und vielschichtigen Ehrenamtes unterstützen. Praktiker*innen aus den Bereichen Justiz, Polizei, Justizvollzug, Soziale Dienste der Justiz, Anwaltschaft und freien Trägern geben Einblicke in ihre Arbeit.
Die Teilnahme ist gebührenfrei, eine Anmeldung unter 0421/ 361-12345 erforderlich.
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Termine
06.05.2025
19:00 - 21:00 Uhr
Faulenstraße 69, vhs im Bamberger, Raum 103 Saal
Dozent(en)

Dierk Gerl
Dozent*inTeilnehmer*innen dieser Veranstaltung interessierten sich auch für:
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Status: Freie Plätze
Kursnr.: 251M10-292
Kursart: Vortrag
Beginn: Di., 06.05.2025, 19:00 Uhr
Termine: 1
Kursort: vhs im Bamberger, Raum 103 Saal
Gebühr: 0,00 €