Gesundheitspunkt in der vhs-Nord
Nutzen Sie die kostenlose Gesundheitsberatung des Gesundheitspunktes: Jeden Donnerstag von 12 - 15 Uhr in der vhs-Nord.
Der Gesundheitspunkt begleitet Sie verlässlich bei allen Fragen rund um Ihre Gesundheit!
Egal, ob Sie Fragen zum Gesundheitssystem in Deutschland haben, Informationen zu spezifischen Erkrankungen, Arztbriefen oder Überweisungen benötigen – hier gibt es die passenden Antworten.
Das Team des Gesundheitspunktes steht Ihnen nicht nur mit fachkundiger Beratung zur Seite, sondern unterstützt Sie auch dabei, ein gesundes Leben zu führen. Fragen zur Ernährung, dem Verstehen von Beipackzetteln, dem richtigen Sonnenschutz oder Vorsorgeuntersuchungen sind hier bestens aufgehoben. Der Gesundheitspunkt soll ein Kompass sein, wenn es darum geht, die eigene Gesundheit aktiv in die Hand zu nehmen.
Darüber hinaus erleichtert er Ihnen den Weg durch das Gesundheitssystem. Falls Sie auf der Suche nach (Fach-)Ärzt:innen oder Therapeut:innen sind oder passende Gesundheitsangebote wie beispielsweise Bewegungskurse benötigen, können Sie hier Unterstützung erfahren. Er vermittelt Ihnen gerne die richtigen Ansprechpartner:innen, damit Sie die bestmögliche Versorgung erhalten.
Auch bei bürokratischen Hürden ist er für Sie da. Wenn Sie beispielsweise Unterstützung beim Ausfüllen von Gesundheitsanträgen wie Reha- oder Kuranträgen benötigen, stehen die kompetenten Mitarbeiter:innen Ihnen gerne zur Seite.




Rechtliche Betreuung - Informationsveranstaltung
Auch wenn wir uns ungerne mit diesen Situationen beschäftigen müssen wir uns doch fragen: Wer soll für mich entscheiden, wenn ich es selber nicht (mehr) kann? Wenn eine Person etwa aufgrund einer schweren Erkrankung oder eines Unfalls nicht mehr in der Lage ist, rechtliche Angelegenheiten selbst zu regeln, ist zu klären, wer sie in einer solchen Situation rechtlich vertreten und wichtige Angelegenheiten regeln kann. Dazu gehören die Vertretung gegenüber Ärzt*innen, Krankenhaus, Pflegedienst, Pflegeeinrichtung, aber auch Behörden, Krankenkasse, Vermieter*innen, Gläubiger*innen oder einer Bank.
Möglich ist eine solche Vertretung, wenn eine Vorsorgevollmacht erteilt wurde. Bevollmächtigte können damit Veranlassungen in dem Umfang treffen, wie dies in der betreffenden Vorsorgevollmacht vorgesehen ist.
Liegt eine Vorsorgevollmacht nicht vor oder deckt diese nicht alle erforderlichen Bereiche ab, wird vom zuständigen Amtsgericht ein rechtlicher Betreuer*in bestellt. Dieser darf den Betroffenen dann in den vom Gericht angeordneten sogenannten Aufgabenbereichen (z. B. im Rahmen der Vermögens- oder Gesundheitssorge, in Rechts-, Antrags- und Behördenangelegenheiten) vertreten.
In dieser Veranstaltung wird grundlegend über den rechtlichen Rahmen der Einrichtung sowie der Führung einer Betreuung – also für den Fall, dass keine Vorsorgevollmacht vorliegt – informiert und mit Beispielen aus der Praxis erläutert.
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Termine
01.10.2025
16:30 - 18:30 Uhr
Faulenstraße 69, vhs im Bamberger, Raum 307
Dozent(en)

Andres Pfeiffer
Dozent*inTeilnehmer*innen dieser Veranstaltung interessierten sich auch für:
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Beginn: Mi., 01.10.2025, 16:30 Uhr
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Gebühr: 0,00 €