telc A2 - B1

Mit dieser skalierten Prüfung können Sie gute mündliche und schriftliche Sprachkenntnisse in den wichtigsten Bereichen des täglichen Lebens nachweisen. Sie brauchen das Zertifikat zum Beispiel für die Bewerbung um einen Arbeitsplatz oder für die Einbürgerung. Skalierte Prüfungen bewerten Sprachkenntnisse auf zwei Kompetenzstufen. Daher gibt es in allen Teilen Aufgaben auf beiden GER-Niveaustufen. Teilnehmende erhalten ein Zertifikat entweder über das niedrigere oder das höhere GER-Niveau.
Bitte bringen Sie zur Prüfung Ihre eigenen Stifte mit:
Für die telc A2-B1, B1 und B2 Prüfung brauchen Sie einen Bleistift, Radiergummi, evtl. Spitzer. Das Handy geben Sie während der Prüfung ab. Wenn Sie das nicht wollen, lassen Sie bitte Ihr Handy zu Hause. Bringen Sie einen gültigen Ausweis mit Foto (Aufenthaltstitel, Pass) mit.
- Bis vier Wochen vor der Prüfung fällt bei einer Abmeldung eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 30,00 EUR an.
- Vier Wochen vor der Prüfung ist eine Abmeldung nicht mehr möglich. Es wird die volle Prüfungsgebühr fällig.
- Wenn Teilnehmende am Prüfungstag erkrankt sind, kann bis kommenden Montag um 11:00 Uhr ein Attest eingereicht werden. Eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 30,00 EUR wird berechnet.
Die VHS Bremen führt die Prüfungen im Auftrag der telc gGmbH durch. Die Prüfungsordnung finden Sie unter www.telc.net, S. 13 – 16 der AGB. Mit der Anmeldung zur Prüfung bestätigen Sie, dass Sie diese zur Kenntnis genommen haben und verpflichten sich, sie zu jedem Zeitpunkt der Prüfung einzuhalten. Mit der Anmeldung geben Sie Ihr Einverständnis zur Weitergabe Ihrer für die Prüfungsdurchführung und –auswertung notwendigen Daten an die Bewertenden und die telc gGmbH.
Mit der Anmeldung zur Prüfung bestätigen Sie, dass Sie die
zur Kenntnis genommen haben.
Anmeldung per E-Mail unter: daf.test@vhs-bremen.de
Keine Beratung und Anmeldung in den Schulferien
Strafffälllge Heranwachsende- Anwendung von Jugend- oder Erwachsenenstrafrecht?
Für Entscheidungen in Jugendstrafsachen, also gegen Jugendliche (14 -17 Jährige) und Heranwachsende (18 -20 Jährige) sind die Jugendgerichte zuständig. Für deren Entscheidungen ist das Jugendgerichtsgesetz (JGG) und daneben u.a. das Strafgesetzbuch, sowie für den Verlauf des Verfahrens darüber hinaus die Strafprozessordnung maßgebend. Die Vorschriften des Jugendgerichtsgesetzes orientieren sich vorrangig am Erziehungsgedanken. Jede Entscheidung, vor allem auch die Verurteilung zu einer freiheitsentziehenden Rechtsfolge, muss sich an diesem grundlegenden Prinzip messen lassen. Bei Entscheidungen gegen zur Tatzeit Heranwachsende muss dieser gesetzgeberischen Vorgabe besondere Aufmerksamkeit gelten; es geht kurz gesagt darum, den persönlichen Reifegrad eines Täters zu bestimmen. Auch vor dem Hintergrund immerwährender rechtspolitischer Auseinandersetzungen zu diesem Thema keine leicht zu bewältigende Herausforderung. Die Veranstaltung soll dafür Orientierungshilfe geben
Anmeldung erforderlich unter 0421 361 12345
Veranstaltung aus der Reihe "Informationsveranstaltungen für Schöff*nnen in der Justiz"Der Senator für Justiz u. Verfassung in Bremen bietet in Kooperation mit der Bremer Volkshochschule Veranstaltungen für Schöff*innen an. Das kostenfreie Angebot soll die gewählten Schöff*innen bei der Ausübung dieses wichtigen und vielschichtigen Ehrenamtes unterstützen. Praktiker*innen aus den Bereichen Justiz, Polizei, Justizvollzug, Soziale Dienste der Justiz, Anwaltschaft und freien Trägern geben Einblicke in ihre Arbeit.
Die Teilnahme ist gebührenfrei, eine Anmeldung unter 0421/ 361-12345 erforderlich.
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Termine
06.05.2025
19:00 - 21:00 Uhr
Faulenstraße 69, vhs im Bamberger, Raum 103 Saal
Dozent(en)

Dierk Gerl
Dozent*inTeilnehmer*innen dieser Veranstaltung interessierten sich auch für:
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Status: Freie Plätze
Kursnr.: 251M10-292
Kursart: Vortrag
Beginn: Di., 06.05.2025, 19:00 Uhr
Termine: 1
Kursort: vhs im Bamberger, Raum 103 Saal
Gebühr: 0,00 €